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Mit dem Abschluss des Tarifvertrages TV COVID besteht im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die Möglichkeit, für die im öffentlichen Dienst stehenden Beschäftigten Kurzarbeit anzuordnen. Gleichzeitig ist eine umfassende Absicherung für die Betroffenen vereinbart worden.