In welchem Umfang können länger zurückliegende Auslandseinsätze auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden? Und welcher Stichtag gilt? Darüber stritten vor dem VG Kassel (29.01.2018 - 1 K 6770/17.KS) ein ehemaliger Berufssoldat und der Dienstherr.
Nach § 134 Abs. 1 GWB müssen öffentliche Auftraggeber wie die Bundeswehr unterlegene Bieter über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots informieren.
Im aktuellen Gemeinsamen Ministerialblatt hat der Gesetzgeber eine neue Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz bekannt gegeben.
Soldatinnen und Soldaten haben das Recht, gegen Anordnungen Beschwerde einzulegen, wenn sie diese für unverhältnismäßig halten. Doch sollten sie dabei stets auf die Fristen achten.
Zum Welttag des Buches 2018 am 21. April 2018 öffnen wir unsere Pforten, stellen den Verlag vor und beantworten alle Fragen rund um Bücher und Inhalte.