Ab 1. Januar 2015 übernimmt die Bundeswehrverwaltung die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben bzw. die Versorgung von diesen gleichgestellten Zivilpersonen sowie von den Hinterbliebenen dieses Personenkreises.