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  • Bestellnummer: SW10519

In dieser umfassenden Grundlagenschulung erhalten Interessensvertreter (Personalräte, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertreter) das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu sichern und aktiv zu fördern. Diese Schulung ist speziell darauf ausgerichtet, die Rolle als Vertreter der Belegschaft zu stärken und Werkzeuge an die Hand zu geben, die zur Aufgabenerfüllung benötigt werden.

Warum ist das Thema für die Interessensvertretung wichtig?

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind zentrale Themen für Mitglieder des Personalrats, des Betriebsrats und auch der Schwerbehindertenvertretung, da sie die Verantwortung tragen, die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu vertreten. Ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Best Practices im Arbeitsschutz ist unerlässlich, um die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.

Wie steht es um die Beteiligungsrechte?

Personalräte und Betriebsräte haben umfassende Beteiligungsrechte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diese Rechte umfassen die Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und die Mitwirkung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen. Es ist entscheidend, dass die Interessenvertreter diese Rechte kennen und verstehen, um sie wirksam wahrnehmen zu können.

Besteht ein Schulungsanspruch?

Aus diesem Grund hat schon das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung das Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ als notwendiges Grundwissen qualifiziert. Grund dafür ist, „dass der Personalrat mit allen zuständigen Stellen zusammenzuarbeiten hat, bei allen Besichtigungen, Untersuchungen und Besprechungen hinzuzuziehen und über deren Ergebnisse umfassend zu unterrichten ist. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass der Personalrat unabhängig von der Art der Dienststelle und aktuell zu Tage tretenden Gefährdungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung kontinuierlich mitarbeiten soll. Grundkenntnisse in diesem Bereich benötigt der Personalrat immer, ohne dass es eines aktuellen oder absehbaren dienststellen- oder personalratsbezogenen Anlasses bedarf“ (BVerwG vom 14.06.2006 – BVerwG 6 P 13.05, dort Rn. 27). Gleiches gilt natürlich für den Betriebsrat und wird von der ständigen BAG-Rechtsprechung gestützt (z. B. BAG 28.09.2016 – 7 AZR 699/14). Schlussendlich benötigt auch die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gute Kenntnisse in diesem Bereich  – auch, weil sie beratend an ASA-Sitzungen teilnehmen soll.

Schwerpunkte der Schulung

  • Wer sind die handelnden Personen: Rolle der einzelnen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Welche Rechtsgrundlagen finden Anwendung? Kanon der Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetze, „untergesetzliche“ Arbeitsschutzregeln
  • Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
  • Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Entwicklung betrieblicher Gesundheitsprävention, Gesundheitsmanagement

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie für 3 Monate einen kostenfreien Zugang zum Online-Dienst FOKUS Personalvertretungsrecht.

Das Seminar richtet sich an

Das Seminar richtet sich an Personalräte, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen

Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl!

Unser Experte

Markus Mollet, Rechtsanwalt, Dipl.-Verwaltungswirt (FH). Seine Schulungsschwerpunkte liegen bei der Grundqualifizierung von Personalräten, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie dem Personalvertretungsrecht Niedersachsen und Bremen.

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

Informationen anzeigen

Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen! 

Ablauf

Dauer: 5 Tage (26,5 Schulungsstunden)

1. Tag (Mo):

  • ab 12:30 Empfang der Teilnehmer, get-together
  • 13:00 Seminarstart
  • 15:00 Kaffee-/Teepause (15 min.)
  • 17:00 Uhr Ende des Seminartags

2.-4. Tag (Di-Do):

  • 09:00 Fortsetzung des Seminars
  • 10:30 Kaffee-/Teepause (15 min.)
  • 12:30-13:30 Mittagspause (1 Stunde)
  • 15:00 Kaffee-/Teepause (15 min.)
  • 17:00 Ende des Seminartags

5. Tag (Fr.):

  • 09:00 Fortsetzung des Seminars
  • 10:30 Kaffee-/Teepause (15 Min.)
  • 12:30 Ende des Seminars  – kleiner Mittags-Imbiss (bis ca. 13.30 Uhr)

Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Gerne als Inhouse-Seminar buchbar

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