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  • Bestellnummer: SW10153

Insbesondere um Beteiligungsrechte rechtssicher und kompetent wahrnehmen zu können, bedarf es einer Wissensvertiefung. Bereits das OVG Saarland hat in seiner Rechtsprechung festgestellt: „Nach Teilnahme an einer Grundschulung ist es für die rechtssichere Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben in der Praxis von Bedeutung das Wissen zu vertiefen, bereits vorhandene Kenntnisse zu erweitern.“ (Beschluss v. 17.07.2014 – 4 A 492/13). Gemeint sind damit insbesondere folgende Fähigkeiten:

  • Erarbeiten von Handlungs- und Lösungsansätzen auf der Grundlage der Beteiligungsrechte des Personalrats
  • Vertieftes Verständnis für Handlungsabläufe und Sachzusammenhänge
  • Bestimmungen in der Praxis werden systematisch erarbeitet
  • Rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen sowie gesetzliche Bestimmungen können in der täglichen Arbeit umgesetzt werden
  • Kenntniserwerb um Fragenkomplexe handlungsorientiert zu beantworten

Diese „Aufbauschulung“ befasst sich daher ausführlich mit den Beteiligungsrechten – angereichert mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis und unter Berücksichtigung der Begleitgesetze und Tarifverträge sowie der einschlägigen Rechtsprechung.

Grundsätzliche Kenntnisse basierend auf einer Grundschulung werden vorausgesetzt.

Aus dem Seminarinhalt

Der Informationsanspruch der Personalvertretung und seine Grenzen

  • Informationsanspruch
  • Vorlage von Unterlagen
  • Grenzen des Informationsrechtes
  • Informationsanspruch aus dem Monatsgespräch
  • Folgen einer unzureichenden oder unterlassenen Information
  • Sachverständige und Auskunftspersonen
  • Gutachten und Beratung
  • Rechtsauskunft

Formelle Beteiligungstatbestände

  • Mitbestimmung, uneingeschränkt/eingeschränkt
  • Mitwirkung
  • Anhörung
  • Besonderheiten bei Fristbeginn und Fristende

Praktische Fälle der Mitbestimmung

  • Personalangelegenheiten Arbeitnehmer und der Beamten
  • Soziale Angelegenheiten
  • Organisatorische Angelegenheiten

Praktische Fälle der Beteiligung der Personalvertretung beim Tatbestand der Kündigung

  • ordentlichen Kündigung
  • Fälle der außerordentlichen/fristlosen Kündigung

Sonstige formelle Beteiligungsrechte

  • Angelegenheiten der Mitwirkung
  • Angelegenheiten der Anhörung

Einschränkung in der Beteiligung

Versagungskatalog, Versagungsgründe

  • Ausgewählte Fragen und Probleme unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und der Instanzgerichte

Rechtsfolgen einer mangelnden Beteiligung

  • Rechtsfolgen einer unterlassenen Beteiligung
  • Rechtsfolgen einer unzureichenden/fehlerhaften Beteiligung
  • Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung

Initiativrecht der Personalvertretung

  • Allgemeines und formelles Initiativrecht
  • Das Initiativrecht im Wandel – Aktuelle Rechtsprechung
  • Verfahren der Nichteinigung im Initiativrecht

Durch Dienstvereinbarungen gestalten

  • Mögliche Dienstvereinbarungen/aktuelle Themen
  • Die Dienstvereinbarung im Wandel – Aktuelle Rechtsprechung
  • Verfahren der Nichteinigung

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach dem Personalvertretungsrecht

  • Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren – Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, Antragstellung, Beteiligtenfähigkeit, Ablauf und Verfahren
  • Besetzung der Fachkammer / des Fachsenats
  • Einstweiliger Rechtsschutz

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Personalvertretungsrecht für 3 Monate. Das Fachportal enthält u. a. ein Lexikon zum Personalvertretungsrecht, die Personalvertretungsgesetze Bund und Länder, Vorschriften aus den Bereichen Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht, aktuelle Rechtsprechung sowie häufig gestellte Fragen aus der täglichen Personalratspraxis: www.fokus-personalvertretungsrecht.de

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

Informationen anzeigen

Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen!

Freistellung und Kostenübernahme

Die Kosten für Schulungsmaßnahmen von Personalräten sind von der Dienststelle zu tragen.

Freistellung und Kostenübernahme sind geregelt in § 54 i. V. m. § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. in den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.

Ablauf

Dauer

3 Tage

Gerne als Inhouse-Seminar buchbar

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