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  • Bestellnummer: SW10131

Landläufig heißt es, dass die Interessen der Beschäftigten einer Dienststelle / Behörde durch die Personalräte vertreten werden. Dabei gerät schnell aus dem Blick, dass es neben der Personalvertretung auch teils gesetzlich, teils untergesetzlich vorgesehene Vertretungen bestimmter Beschäftigtengruppen gibt. Dazu gehören nach dem SGB IX – bundeseinheitlich – die Schwerbehindertenvertretungen, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in den Dienststellen durch Wahl zu bilden sind.

Eine weitere spezielle Interessenvertretung sind die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte, die nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und den Gleichstellungsregelungen in den Ländern zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu bilden sind oder gebildet werden können.

Für die erfolgreiche Arbeit im Personalrat, in der Personalsachbearbeitung und auch als Dienstvorgesetzte ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Zusammenspiels dieser Interessenvertretungen unabdingbar. Sie sollen daher unter besonderer Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen diesen Einrichtungen in diesem Seminar vermittelt werden. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der Beteiligung in Auswahlverfahren liegen

Aus dem Seminarinhalt

  • Warum gibt es
    • Schwerbehindertenvertretungen?
    • Frauen- / Gleichstellungsbeauftragte?
  • Organisatorische Stellung innerhalb der Dienststelle
  • Verhältnis zum Personalrat
  • Allgemeine Rechte und Pflichten der Gleichstellungs- / Frauenbeauftragten
  • Allgemeine Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung mit dem Schwerpunkt Betreuung und Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen
  • Kündigung von Schwerbehinderten
  • Rechte und Pflichten von Schwerbehinderten im Auswahlverfahren
  • Beteiligung von Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungs- / Frauenbeauftragten im Auswahlverfahren

Gerne können Sie bis zwei Wochen vor dem Seminar konkrete Fragestellungen und Fallgestaltungen an seminare@WALHALLA.de senden. Wenn es möglich ist, werden Ihre Fragen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt.

Das Seminar richtet sich an

Das Seminar richtet sich an Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte sowie an Behördenmitarbeiter, die an einer fundierten Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungs- / Frauenbeauftragten interessiert sind.

Unser Experte

Dr. Reinhard Rieger hat langjährige Erfahrung als Referent im Bereich des öffentlichen Dienst- rechts. Neben zahlreichen Publikationen zum Beamten-, Tarif- und Personalvertretungsrecht ist er Mitautor eines Kommentars zum Beamtenstatusgesetz. Zuletzt war der Jurist als Abteilungsleiter der Abteilung Dienst- und Tarifrecht des Personalamts beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg tätig.

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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