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Zuschuss für vollstationäre Pflege steigt

Ein Heimplatz im Alter ist teuer: Rund 2500 Euro beträgt der Eigenanteil in Deutschland durchschnittlich monatlich. Seit 2022 erhalten pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, einen "Leistungszuschlag" auf die pflegebedingten Kosten. Dieser wurde zum 1. Januar 2024 erneut angehoben. Damit erhöht sich die Zuzahlung durch die Pflegekasse, der Eigenanteil für die Unterbringung sinkt.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie lange Leistungen in Anspruch genommen werden: Je länger der Bewohnende in Einrichtungen der vollstationären Pflege lebt, desto geringer wird sein Eigenanteil. Am höchsten ist der Eigenanteil für Bewohnerinnen und Bewohner, die weniger als ein Jahr im Heim verbringen. Gleichzeitig ist das die größte Gruppe, da die Menschen immer hochaltriger ins Heim kommen.

Folgende Zuschusshöhen gelten seit 1. Januar 2024:

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten (bis zu 12 Monate)
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten (mehr als 12 Monate)
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, (mehr als 24 Monate)
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten (mehr als 36 Monate)

Heimplatzkosten setzen sich grundsätzlich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Pflegekosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Ausbildungskosten

Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Beträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. Meist reicht das aber nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen, diese können von Heim zu Heim sehr unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich deshalb ein Preisvergleich.

Mit dem Pflegeentlastungsbudget werden seit 1. Januar Kurzzeit- und Verhinderungspflege einheitlich finanziert. Für Betroffene, die Pflegegeld erhalten, gibt es seit Januar mehr Geld. Die Erhöhung ist die erste Anpassung seit 2017. Die nächste erfolgt zum 1. Januar 2025. Gleichzeitig steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Quelle: Verbraucherzentrale, Statista

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