Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags hat der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungsrente zugestimmt.
Der pauschale Zuschlag zur Rente wird erstmals ab dem 1. Juli 2024 gezahlt und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten ebenfalls den Zuschlag.
Hintergrund für die Entscheidung ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat.
Das sich Umsetzung für die insgesamt rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung als deutlich komplexer herausgestellt hat als ursprünglich geplant, soll das Verfahren zur Auszahlung nun in zwei Stufen erfolgen:
In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
Zweite Stufe ab Dezember 2025
In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
Dem Gesetzentwurf (20/10607) der Koalitionsfraktionen für ein verändertes Verfahren zur Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) stimmte der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen zu.
Quelle: Heute im Bundestag, 24.4.24