Zehn Jahre Anerkennungsgesetz

Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsqualifikationen in Kraft, das erstmals das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und zahlreiche Gesetzesänderungen hervorgebracht hat.

Hintergrund der Einführung: Fachkräftemangel

Aus der Begründung zum Gesetzentwurf hieß es hierzu:
„Ziel dieses [Gesetzes] ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. … Deshalb müssen alle im Inland vorhandenen Qualifikationspotenziale besser genutzt und das vorhandene Wissenskapital gezielter aktiviert werden.“ (BR-Drs. 211/11).

Wesentlicher Inhalt des Anerkennungsgesetzes

Eine Neuerung war vor allem der allgemeine Anerkennungsanspruch für sämtliche ausländische Berufsqualifikationen und nicht wie bis dato nur solche von Spätaussiedlern. Es erfolgte keinerlei Verknüpfung mehr des Anspruchs mit der Staatsangehörigkeit oder Herkunft; allein entscheidend war nur die bereits erworbene berufliche Qualifikation.
Das Verfahren zur Anerkennung wurde deutlich vereinfacht.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Das neu geschaffene BQFG regelt die allgemeinen Anforderungen/Kriterien zur Bewertung der ausländischen Qualifikation sowie das Verfahren zur Anerkennung.
Geschaffen wurde ein Rechtsanspruch auf die Prüfung der Anerkennung für alle Personen mit ausländischer Berufsqualifikation.
Das wesentliche Kriterium für die Anerkennung ist die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation zu den in Deutschland geforderten Anforderungen des entsprechenden Berufs.

Fazit zum Anerkennungsgesetz

Das Problem des Fachkräftemangels ist längst nicht gelöst und so ist Deutschland auf gute, qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen.
Im Lauf der vergangenen 10 Jahre hat sich im Bereich der Anerkennung einiges getan und weiterentwickelt: Vor allem Begleitmaßnahmen wie das Informationsportal des BIBB, Vor-Ort-Beratungsangebote im Ausland, das Förderprogramm IQ („Integration durch Qualifizierung“) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Anerkennungszuschuss von bis zu 600 € oder das Projekt „ProRecognition“ sind wichtige Eckpfeiler für eine erfolgreiche Integration von qualifizierten Fachkräften.
Dennoch: Ein Abbau der deutschen Bürokratie mit dem damit verbundenem immensen (Zeit-)aufwand und den teilweise hohen Kosten würde die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für alle Beteiligten deutlich einfacher und lohnenswerter machen.

 

Quelle:
Bundesrat Drucksache: 211/11