Wohngemeinnützigkeit soll wieder kommen

Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Deutschland und seit Jahren steigender Mieten will die Bundesregierung die Wohngemeinnützigkeit wieder einführen. Soziale Unternehmen, die bezahlbare Wohnungen bauen, sollen gefördert werden. Der Bundestag muss über die Regelung noch entscheiden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigten Wohnraum bereitzustellen und dabei von den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten, heißt es in dem Entwurf. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Vorstellung der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit erfolgen, weitere Schritte sollen folgen.

Lob und Kritik

Im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, der Ende Juni über den Entwurf debattierte, gab es Zustimmung und Kritik. So befürchtet die CDU/CSU Fraktion, dass die Neuregelung nicht den erwarteten Aufschwung im Wohnungsmarkt bringen wird, auch, weil die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen bislang nicht eingeführt wurden.

Aus Sicht der Regierungsparteien hingegen ist der Schritt richtig, Es werde damit ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die etablierte Wohnungswirtschaft werde ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt.

Die Gemeinnützigkeit für Wohnungsunternehmen gab es bereits, vor rund 30 Jahren wurde das Gesetz dann abgeschafft. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde vereinbart, dass sie wieder eingeführt wird, sowohl mit steuerlicher Förderung als auch mit Investitionszulagen.

Quelle: Heute im Bundestag, 26.6.2024