Wohngeldreform: Mehr als Verdopplung des bisherigen Wohngeldes

Am 01. Januar 2023 soll die Wohngeldreform mit dem sog. „Wohngeld Plus“ in Kraft treten. Zwei Millionen Haushalte sollen davon profitieren.

Wegen der spürbaren Preiserhöhung für Strom und Heizung hat das Bundeskabinett die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Das bisherige Wohngeld soll dadurch im Jahr 2023 verdoppelt werden: Durchschnittlich soll das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen.

„Wohngeld Plus“ besteht aus drei Komponenten

  1. Allgemeine Leistungsverbesserung
    Neben den derzeit rund 600.000 Haushalten, die schon Wohngeld beziehen, gehe das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von 1.040.000 Haushalten aus, die mit der Reform innerhalb der Einkommensgrenze des Wohngeldes liegen. Dazu kämen rund 380.000 Haushalte, die schon einmal Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten haben.
  2. Dauerhafte Heizkomponente
    Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld.
  3. Klimakomponente
    Höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten sollen durch die Klimakomponente pauschal abgefedert werden. Es ist ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen.

Bewilligungszeitraum um halbes Jahr verlängert

Zusätzlich soll der Bewilligungszeitraum von Wohngeld, d. h. die Prüfung des Anspruchs auf Wohngeld, von zwölf auf 18 Monate verlängert werden. Wurde das Wohngeld bislang erst ab 15 Prozent Mieterhöhung erhöht, soll das nun bereits ab zehn Prozent der Fall sein.

Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.