Mit der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes formell beschlossen. Ziel der Reform ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr langfristig zu stärken und neue Grundlagen für die Personalgewinnung zu schaffen.
Nach dem Beschluss des Bundestages hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit ist der parlamentarische Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die Reform regelt unter anderem die Wiedereinführung der Wehrerfassung, neue Verfahren der Musterung sowie Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der Truppenstärke.
Wehrerfassung und Musterung
Kernbestandteil des Gesetzes ist die Wiedereinführung der Wehrerfassung. Künftig erhalten alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen Fragebogen, der Angaben zu Motivation und persönlicher Eignung abfragt. Für Männer ist das Ausfüllen verpflichtend, für Frauen freiwillig.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, nach Erreichen der Volljährigkeit zur Musterung herangezogen werden. Damit wird die Grundlage für eine systematische Erfassung wehrdienstfähiger Personen neu geschaffen.
Ausbau der Streitkräfte
Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2035 deutlich zu erhöhen. Der derzeitige Umfang von rund 184.000 soll auf 255.000 bis 270.000 anwachsen. Ergänzend ist ein Aufwuchs der Reserve um 200.000 Reservistinnen und Reservisten vorgesehen.
Der personelle Aufbau erfolgt zunächst ausschließlich auf freiwilliger Basis. Um die Attraktivität eines freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, enthält das Gesetz verschiedene Anreize. Dazu zählen eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten Fällen Zuschüsse für den Erwerb eines Pkw- oder Lkw-Führerscheins.
Bedarfswehrpflicht als Option
Ab dem Jahr 2027 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Zahl der freiwillig Dienenden zu berichten. Sollten diese Zahlen nicht ausreichen, kann das Parlament per Beschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausrufen. Erst in diesem Fall wäre eine zwangsweise Einberufung und damit die Einführung einer Wehrpflicht möglich.
Inkrafttreten des Gesetzes
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend verkündet werden. Der überwiegende Teil der Regelungen tratt zum 1. Januar 2026 in Kraft.