Das Verteidigungsministerium hat die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke gestoppt. Hintergrund ist der wachsende Standortbedarf durch den geplanten Personal- und Strukturaufbau der Streitkräfte. Betroffen sind 200 Areale in ganz Deutschland – mit spürbaren Folgen für Länder und Kommunen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat beschlossen, die Umwandlung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften vorerst auszusetzen. Nach Angaben des Hauses betrifft dies zunächst 187 Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden und grundsätzlich wieder für militärische Zwecke geeignet sind. Hinzu kommen 13 aktive Standorte, deren Schließung nun aufgehoben wurde.
Zu den betroffenen Objekten zählen unter anderem der ehemalige Fliegerhorst Fürstenfeldbruck sowie Teile des früheren Flughafens Berlin-Tegel. Diese Flächen werden künftig einer sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve zugeordnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bundeswehr bei Bedarf kurzfristig über geeignete Standorte verfügen kann.
Der Umwandlungsstopp hat unmittelbare Folgen für bereits geplante zivile Nutzungen. Die betroffenen Länder und Kommunen hatten die Flächen für zivile Zwecke vorgesehen. Staatssekretär Nils Hilmer betonte, man sei sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst und bemühe sich, bestehende Planungen soweit möglich zu berücksichtigen.
Die Umwandlung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften begann Anfang der 1990er-Jahre im Zuge der massiven Verkleinerung der Streitkräfte nach dem Ende des Kalten Krieges. In den 2010er-Jahren wurde der Prozess nach Aussetzung der Wehrpflicht weitergeführt. Mit der aktuellen Entscheidung ändert das Verteidigungsministerium nun diese langjährige Praxis zugunsten einer Stärkung der militärischen Infrastruktur.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-liegenschaften-umwandlung-100.html