Die Zahlbarmachungsrundschreiben liegen vor, aber die technische Umsetzung durch Abrechnungssysteme verzögert die individuellen Auszahlungstermine.
Die Einigung zur TVöD-Erhöhung ist getroffen, doch für rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Bund und Kommunen bleibt die Frage offen: Wann landet das Geld auf dem Konto? Das Zahlbarmachungsrundschreiben wurde Anfang August an die kommunalen Arbeitgeber verschickt, damit ist die rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung geschaffen. Entscheidend ist nun die technische Umsetzung in den Abrechnungssystemen der Verwaltungen.
Mehrere kommunale Arbeitgeberverbände melden, dass die Programmierungsarbeiten Zeit benötigen. So teilte der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg mit, dass aufgrund des Programmieraufwands die Auszahlung voraussichtlich ab September, möglicherweise erst im Oktober erfolgen könne. Ähnliche Einschätzungen kommen aus anderen Regionen.
Hinter den unterschiedlichen Zeitplänen stehen vor allem IT- und Dienstleisterfragen. Viele Kommunen sind auf externe Abrechnungsanbieter angewiesen, die die neuen Tarifdaten in ihre Systeme einpflegen müssen. Die Fertigstellung der Programmierungen hängt daher von den jeweiligen Dienstleistern und deren Kapazitäten ab — ein Grund für die sukzessiven Verzögerungen.
Unabhängig vom Auszahlungstermin ist klar: Die Gehaltsanpassung gilt rückwirkend zum 1. April 2025 (bei Versorgungsbetrieben zum 1. Juni). Vereinbart wurden 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich; die Beträge werden nachgezahlt. Die Verzögerungen führten zu Kritik von Gewerkschaften, die auf die Belastung der Beschäftigten hinweisen. Kommunen betonen zugleich die finanziellen Auswirkungen auf ihre Haushalte; manche hatten die Tariferhöhungen bereits eingeplant, andere sehen zusätzliche Belastungen.