TVöD 2026: Entgelterhöhung ab Mai tritt in Kraft

Beschäftigte bei Bund und Kommunen erhalten ab 1. Mai 2026 mehr Gehalt. Personalstellen müssen Umsetzung vorbereiten.

Tarifliche Grundlage der Erhöhung

Zum 1. Mai 2026 tritt die zweite Stufe des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft. Die Tabellenentgelte steigen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen um 2,8 Prozent.

Die Erhöhung basiert auf dem Tarifabschluss aus dem Jahr 2025 und gilt für alle Entgeltgruppen gleichermaßen. Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Mai 2026 um 75 Euro angehoben.

Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Für Personalstellen bedeutet die Umsetzung einen erhöhten administrativen Aufwand. Neben der Anpassung der Entgelttabellen sind Nachberechnungen sowie die korrekte Überführung in die Entgeltabrechnung sicherzustellen.

Erfahrungen aus der ersten Erhöhungsstufe zeigen, dass es in der Praxis zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung kommen kann. Entsprechende Rückfragen von Beschäftigten sind daher einzuplanen.

Zudem wirken sich parallel steigende Sozialabgaben auf das Nettoergebnis aus, was in der Kommunikation gegenüber Beschäftigten berücksichtigt werden sollte.

Einordnung im Tarifgefüge

Die Entgelterhöhung ist Teil einer mehrstufigen Tarifeinigung mit einer Laufzeit bis 2027. Sie steht im Kontext weiterer tariflicher Anpassungen, etwa bei Jahressonderzahlungen und Arbeitszeitmodellen.

Parallel laufende Entwicklungen im TV-L zeigen, dass tarifpolitische Entscheidungen weiterhin dynamisch bleiben und Auswirkungen auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes haben können.