Waffenrechtsreform jetzt doch?

Bereits vor einem Jahr wollte Innenministerin Faeser das Waffenrecht verschärfen. Doch die FDP blockiert ihren Gesetzentwurf. Wie steht es um das Vorhaben?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser nimmt nun einen neuen Anlauf, um die von ihr vorgeschlagene Verschärfung des Waffenrechts voranzutreiben.

FDP blockiert das Vorhaben

Im Januar 2023 legte Faeser einen Gesetzentwurf zur Waffenrechtsverschärfung vor. Waffenbehörden sollen danach enger mit Gesundheitsbehörden und der Polizei kooperieren, Erstantragstellende für Waffenberechtigungen ein psychologisches Zeugnis vorlegen. Zudem soll das Gesetz Schreckschusspistolen strenger regulieren und Schießstände verpflichten, ihre Schützen strenger zu kontrollieren.

Diese Pläne werden seit über einem Jahr von der FDP blockiert, auch das Bundesjustizminister zeigt sich nicht überzeugt. Das Waffenrecht sei streng genug und müsse nur besser durchgesetzt werden. Extremisten und Gefährder müssten entwaffnet werden, dafür reiche aber das bestehende Waffenrecht, so die Aussagen. Bevor die Gesetze erneut geändert würden, sollten erst die Waffenbehörden in den Ländern besser ausgestattet werden, um das geltende Recht anzuwenden.
Zudem forderten die Liberalen eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsverschärfungen.

Diese Evaluation liegt seit September 2023 vor und konstatiert „wichtige Änderungsbedarfe“ insbesondere bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Waffenbesitzenden und Antragstellenden, etwa durch persönliches Erscheinen bei den Behörden oder mehr Strenge bei den „zu niedrigen Wohlverhaltensfristen“. Auch die Vorlage psychologischer Gutachten fordert der Bericht ein.

Lösung in Aussicht?

Die Ministerin warb Anfang Januar erneut für ihre Vorschläge. Sie hebt dabei insbesondere auf die geplanten strengeren Regeln für Schreckschusswaffen ab. „Wir haben schon erlebt, wie mit Schreckschusswaffen Polizisten und Rettungskräfte bedroht wurden“, so Faeser gegenüber der Funke-Mediengruppe. „Wir haben die Pflicht, unsere Einsatzkräfte zu schützen, die für uns alle auf der Straße den Kopf hinhalten und Menschen in Not das Leben retten.“ Man müsse sicherstellen, dass bei Anzeichen für eine Gefährlichkeit von Person Waffenerlaubnisse gar nicht erst erteilt oder rechtzeitig entzogen würden.

Nach dem Gesetzentwurf werden Personen dazu verpflichtet, bereits beim Erwerb einer Schreckschusswaffe einen Kleinen Waffenschein vorzulegen. Dieser ist nach bisherigem Recht nur für das Tragen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit notwendig.

Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins setzt besonders die Zuverlässigkeit der betroffenen Person voraus, die auch von Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden geprüft wird. Darüber hinaus dringt Faeser darauf, Täter mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn sie Polizisten und Rettungskräfte in gefährliche Hinterhalte locken. „Wir müssen ein klares Stopp-Zeichen setzen“, fordert die Ministerin. „Wir brauchen eine strengere Durchsetzung des geltenden Strafrechts – und wir brauchen auch deutliche Zeichen des Gesetzgebers, dass wir Bedrohungen, Hinterhalte und Gewalt gegen unsere Einsatzkräfte konsequenter verfolgen.“