Sturmgewehr mit Wasser-Ableitung: Patentstreit entschieden

In einem aufsehenerregenden Patentstreit um ein Sturmgewehr mit einer sogenannten „Over-the-Beach“-Funktion hat sich jüngst das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil für den Kläger Heckler & Koch entschieden.

Die Waffe für Lande-Operationen

Der Prozess drehte sich um ein Waffenverschluss-System. Es ist derart beschaffen, dass es bei Lande-Operationen das Wasser schnell aus der Waffe ableitet. Denn nur dann können die Gewehre nach dem Auftauchen von Soldaten aus zum Beispiel Flüssen oder Meeren wieder abgefeuert werden. Bei gewöhnlichen Schusswaffen würde es in diesem Fall zu Ladehemmungen kommen. Schlimmstenfalls käme es zum Zerreißen der Waffe in den Händen.

Die „Over-the-Beach“-Fähigkeit hatte vor rund 20 Jahren die deutsche Firma Heckler & Koch für die United States Navy SEALs entwickelt. Heckler & Koch ist Inhaber des Europäischen Patents EP 2 018 508 B1. Das Unternehmen sah sich durch die Konkurrenzfirma C. G. Haenel in diesem Patent verletzt. Denn C. G. Haenel hatte später ebenso ein Sturmgewehr mit der Bezeichnung „Haenel CR 223“ mit der gleichen Funktion hergestellt.

Heckler & Koch gewinnt Prozess

Gegen diese Waffe prozessierte der Kläger vor dem Landgericht Düsseldorf, weil man der Meinung war, dass die eigene Original-Waffe sehr kopiert wurde. Die gerichtliche Auseinandersetzung betraf dabei vor allem das Waffenverschluss-System für die schnelle Wasser-Ableitung. „Die 4a. Zivilkammer (Patentkammer) hat in ihrem Urteil vom 16.11.2021 auf eine Verletzung des Klagepatents erkannt und die Ansprüche der Klägerin auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf und Vernichtung sowie Feststellung von Schadensersatz und Restschadensersatz gegen die Beklagte als begründet angesehen“, heißt es in einer Pressemitteilung des LG Düsseldorfs.

Eigentlich war dieser Prozess nur ein Nebenschauplatz der gerichtlichen Streitigkeiten zwischen den zwei Waffen-Herstellern: Beide wollen unbedingt den Sturmgewehr-Großauftrag der Bundeswehr haben. Dazu läuft parallel noch ein anderes Gerichtsverfahren.


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