Steuern sparen leicht gemacht: Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Ein Steuerstreit zwischen England und seinen Kolonien in Nordamerika um Tee-Abgaben führte im Jahr 1776 zur Gründung der USA.

Heute kann man in allen NATO-Staaten legal Steuern sparen – so auch als deutscher Bundeswehrsoldat/-in. 

Haben Sie einen Sprachkurs in Englisch, Französisch oder einer anderen Sprache besucht, um die erworbenen Kenntnisse in der Armee einzusetzen? Dann dürfen Sie die Ihnen dabei entstandenen Kosten natürlich als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 absetzen. Und dies gilt selbstverständlich auch für berufliche Umschulungen. Sollte der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr eine berufliche Maßnahme bewilligt und bereits erstattet haben, darf man die finanziellen Aufwendungen dafür ebenso im Steuer-Erklärungs-Formular unter den Werbungskosten eintragen. Aber Achtung: Bereits durch den BFD erstattete Beträge müssen dabei unbedingt von den Werbungskosten abgezogen werden!

Werbungskosten & Co.

Im Werbungskosten-Formular-Feld dürfen Sie sogar noch viel mehr Dinge eintragen, wenn Sie sich beruflich bewerben. Dazu gehören Kosten für Inserate, Porto, Bewerbungsmappen, Kopien, Passbilder, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand oder Literatur – auch wenn man eine Absage bekommen hat.

Wer morgens mit einem Dienstfahrrad zur Kaserne strampelt und mit diesem Drahtesel als Soldat/-in sonst wo auch privat unterwegs sein darf, den befreit das Finanzamt von einer Versteuerung dieses geldwerten Vorteils. Für schnellere E-Bikes, Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge müssen nur noch 0,5 Prozent anstatt 1 Prozent des Listen-Neupreises pro Monat versteuert werden.

Bahn-Card und Jobtickets

Die allseits vielgepriesenen LKW- und Busführerschein-Optionen bei der Bundeswehr sind ebenfalls abziehbare Werbungskosten. Ebenso wie eine beruflich genutzte Bahn-Card, deren Kaufpreis Sie in voller Höhe geltend machen können. Und auch vom Arbeitgeber gestellte Jobtickets sind gar nicht mehr steuerpflichtig.

Fast jede Soldatin oder jeder Soldat hat sie: die begehrte Mitgliedschaft beim Deutschen Bundeswehrverband e.V. oder in einer Gewerkschaft. Die jährlichen Beiträge dafür sind ebenfalls Werbungskosten. Steuerlich in der gleichen Kategorie absetzen dürfen Sie zudem Berufskleidung. Darin inbegriffen ist sogar, wenn man diese reinigen oder instand halten lässt! Doch Vorsicht: Etwaige Zuzahlungen durch den Dienstherren - wie etwa den Bekleidungszuschuss - müssen Sie davon abziehen.

Umzugskosten

Viele Soldaten wechseln aus beruflichen Gründen im Vergleich zu anderen Branchen häufiger den Wohnort. Das Karton- und Möbelschleppen oder nur Packen ist dann zwar anstrengend, aber immerhin als Trostpflaster steuerlich absetzbar.

Was Sie dabei beachten sollten und was man alles bei so einem Umzug als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen darf, erklärt Ihnen -neben weiteren nützlichen Steuertipps der WALHALLA Steuerratgeber für Soldaten Ausgabe 2022 – für Ihre Steuererklärung 2021.