Die Debatte um den Personalmangel in der Bundeswehr setzt sich weiter fort. Nun fordert auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Der CSU-Chef Markus Söder bezeichnete die Aussetzung der Wehrpflicht vor dreizehn Jahren als Fehler. Damals gab es keine akute Bedrohung für Europa, doch das sei jetzt anders. Die aktuelle politische Situation in der Ukraine und in Israel ist instabil und somit wächst auch die Bedrohungslage für Deutschland.
Mit dieser Aussage unterstützt er den SPD- Verteidigungsminister Pistorius, der in den vergangenen Wochen ebenfalls über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht nachgedacht hatte.
Überlegungen zu verschiedenen Modellen
Schon im Dezember letzten Jahres kündigte Pistorius an, sich verschiedene Modelle zur Wehrplicht anschauen zu wollen. Das schwedische Modell zum Beispiel beinhaltet die Musterung aller jungen Frauen und Männer. Jedoch würde nur ein ausgewählter Teil Dienstpflicht in der Armee leisten müssen.
In diesem Jahr soll über die verschiedenen Modelle für den Dienst in der Bundeswehr, aber auch für den Zivildienst, sachlich diskutiert werden. Dies forderte die Wehrbeauftragte des Bundestages Eva Högel.
Wiedereinführung braucht Zeit
Eine Umsetzung würde laut Söder nicht sofort möglich sein. Er glaube an einen Zeitraum von frühestens fünf Jahren, bis alle nötigen Voraussetzungen geschaffen werden könnten. Die Wehrpflicht sollte dann mindestens sieben Monate dauern, damit „eine vernünftige Grundausbildung“ garantiert werden kann.
Kritik aus allen Reihen
Gegenwind zu diesen Überlegungen kommt vor allem von der FDP und den Grünen. Doch auch innerhalb ihrer Parteien stoßen Söder und Pistorius auf Kritiker.
Die CDU spricht sich für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr – auch Dienstpflicht genannt - nach der Schule aus. Dies würde, im Gegensatz zu der Wehrpflicht, Männer sowie Frauen betreffen und beinhaltet den Dienst an der Allgemeinheit z.B. bei der Bundeswehr, Feuerwehr, einer Hilfsorganisation oder ähnlichem.
Allerdings sehen Kritiker in der Dienstpflicht einen Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes. Dieser garantiert für das Recht auf eine freie Berufswahl und verbietet Zwangsarbeit.