SGB XIV: Entschädigungszahlungen steigen zum 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 wurden die Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) angepasst. Die Erhöhung beträgt 3,74 % und orientiert sich – wie gesetzlich vorgesehen – an der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die neue Verordnung (BGBl. 2025 I Nr. 144) betrifft insbesondere Leistungen für Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstgeschädigte sowie Impfgeschädigte. Für Sozialbehörden, Kommunen und Personalverantwortliche bedeutet das: Leistungsbeträge prüfen und ggf. anpassen, insbesondere bei laufenden Zahlungen oder Neuanträgen.

Die Anpassung betrifft unter anderem Grundentschädigungen, Pflegezulagen und Leistungen zur Teilhabe. Auch Hinterbliebenenleistungen wurden entsprechend erhöht. Die Beträge sind in der Anlage zur Verordnung detailliert aufgeführt.

Unser Tipp: Prüfen Sie bestehende Bescheide auf Aktualisierungsbedarf und informieren Sie betroffene Leistungsberechtigte frühzeitig. So lassen sich Rückfragen vermeiden und Verwaltungsabläufe effizient gestalten.