Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Schnellere Entlassung aus der Bundeswehr bei Extremismusverdacht

Es sieht vor, dem Dienstherrn das Verfahren zur Entlassung von Verfassungsfeinden zu vereinfachen.

In Anlehnung an das Bundesverfassungsschutzgesetz soll im Soldatengesetz ein neuer „Entlassungstatbestand“ eingeführt werden. Im Entwurf heißt es, "dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung zum Verlust der Rechtsstellung der Soldatin oder des Soldaten führt, ohne dass es eines weiterführenden Verwaltungsaktes bedarf“

Schnellere Verfahren

An sich ist diese Einlassung keine Neuerung. Extremisten mussten auch in der Vergangenheit mit einem Rausschmiss rechnen. Nur dauerte das Verfahren teils Jahre und galt als Belastung aller beteiligten Instanzen. Die Entlassung soll nun aber allein durch den Dienstherrn selbst vorgenommen werden können und "nicht nach langwierigen Gerichtsverfahren", hieß es aus dem Bundesverteidigungsministerium. Der Rechtsschutz wird aber weiterhin gewahrt bleiben, versichert das BMVg.

Verurteilung steht Beförderung im Wege

Verurteilte Soldatinnen und Soldaten sollen außerdem gar nicht erst befördert und in die Laufbahn der Berufs- oder Zeitsoldaten aufgenommen werden können.

Quelle: bmvg.de

Ihre Vorteile

Kompetente Beratung durch
unseren Kundenservice

Versandkostenfreie
Bestellung ab 45 €

Kostenloser Praxistest
für Online-Dienste

Rechtssichere
Produkte

Zahlungsarten

Unser Kundenservice

Telefon: 0941 5684-0