Das geplante Gesetz zur schnelleren Entlassung verfassungsfeindlicher Soldaten und Soldatinnen wurde nun in zweiter und dritter Lesung im Bundesparlament beschlossen. Das Gesetz soll zum 1.Januar 2024 in Kraft treten.
Ziel des Gesetzes
Ab dann können Berufssoldaten und Berufssoldatinnen oder Soldaten und Soldatinnen auf Zeit, die bereits vier Jahre ihren Dienst geleistet haben, umgehend entlassen werden, wenn sie schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen zeigen.
Bisheriges Verfahren kann bis zu vier Jahren dauern
Bislang werden die Entscheidungen über die Entlassungen von Verfassungsfeinden von den Truppendienstgerichten gefällt. Das kann bis zu über vier Jahren dauern, in denen die Soldaten und Soldatinnen weiterhin einen großen Teil ihrer Bezüge erhalten.
Mit dem neuen Gesetz wird die Zuständigkeit auf die Verwaltungsgerichte verlagert. Dazu wird ein Bescheid erlassen, gegen den beim zuständigen Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass die Prüfung weniger sorgfältig verläuft, denn diese Aufgabe bleibt wie bisher beim MAD, dem militärischen Abschirmdienst.
Gewerkschaften und Verbände üben Kritik
Die Gewerkschaft Ver.di, der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) und die Allianz vernetzte Beamtinnen und Beamte beim Bund (AVB) sowie die Unionsfraktion kritisieren allerdings genau diese Umstellung. Diese setze nämlich die Beamten und Beamtinnen zu ungeschützt der Entscheidung des Dienstherrn aus und zeuge von Misstrauen.
Letzte Schritte
Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, hat der Bundesrat nochmals die Möglichkeit des Einspruchs. Geschieht das nicht, muss der Bundespräsident als letzten Schritt unterschreiben.