Weil er Straftaten bei seiner Bewerbung bei der Bundeswehr verschwieg, wurde ein Soldat aus der Bundeswehr entlassen. Außerdem forderte der Dienstherr einen Teil der Bezüge zurück. Zurecht?
Straftaten verschwiegen
Ursprünglich hätte der Soldat als Soldat auf Zeit bis Ende 2019 im Dienst bleiben sollen. Doch im Jahr 2016 wurde bekannt, dass er vor seiner Dienstzeit rechtskräftig wegen diverser Straftaten verurteilt wurde. Die Bundeswehr entließ den Soldaten daraufhin mit Wirkung vom 14.11.2016 aus der Bundeswehr. Kurze Zeit später forderte sie dann noch die Dienstbezüge in Höhe von 1.617 Euro für den Zeitraum vom 15.11.2016 bis zum 30.11.2016 zurück.
Gegenforderung wegen Urlaub und Überstunden
Gegen diese Aufforderung wehrte sich der jetzt ehemalige Soldat. Stattdessen stellt er wiederum eine Forderung auf, wonach ihm 20 Tage Urlaub anzurechnen wäre sowie wenigstens 70 Überstunden.
Rauswurf aus der Bundeswehr kam nicht überraschend
Vor Gericht (VG Schleswig, Urt. v. – 12 A 157/17) konnte er sich mit dieser Forderung aber nicht durchsetzen. Das Gericht bestätigte die Rechtslage, wonach der ehemalige Soldat seinen Urlaub vor der Entlassung hätte nehmen können. Die Nachricht von der Entlassung kam, so der Richter, nicht überraschend. Dass er entlassen werden sollte war dem Soldaten bereits mehrere Monate vor dem 14.11.2016 bekannt.
Weder konnte er diese belegen, noch die genaue Anzahl benennen. Vielmehr machte er zu der Höhe widersprüchliche Angaben. Die Forderung der Bundeswehr war somit vollends rechtens.