Respektloses Verhalten führt zur Beendigung des Auslandseinsatzes

Ein Auslandseinsatz ist gefährlich und kann viel Stress verursachen. Weil die besondere Situation einen Hauptmann offenbar überforderte und er sich mit seinen Kameraden anlegte, musste er die Rückversetzung nach Deutschland hinnehmen.

Streitlustiges Verhalten

Gleich in mehreren Fällen geriet der Hauptmann während des Auslandseinsatzes mit Vorgesetzten und Untergebenen aneinander. Mal schrie er seinen S3-Feldwebel an, mal wirkte er fahrig und unzuverlässig. Der Kommandant der Einheit befürchtete daher schlimmeres und leitete ein Verfahren zur Rückführung nach Deutschland ein. Außerdem sollte der Hauptmann seine Waffen abgeben.

Zeugen bestätigen Verhalten

Vor dem Bundesverwaltungsgericht (1 WB 22.18) scheiterte der Zeitsoldat nun endgültig mit seiner Beschwerde gegen diesen erzwungenen Abzug aus dem Auslandseinsatz. Der Richter fand in dem Rückführungsverfahren keinen Fehler, wenngleich der Hauptmann behauptete, die anderen Beteiligten würden teilweise Lügen verbreiten. Doch im Kern gab der Zeitsoldat die Auseinandersetzungen mit den Kameraden zu, die Tatsachenlage wurde von mehreren Zeugen bestätigt.

Vertrauensverhältnis zerstört

Als Rechtfertigung für die Rückführung dient dabei auch ein zerstörtes Vertrauensverhältnis, welches nicht nur für die Vorgesetzten, sondern auch die Untergebenen wichtig ist. So setzt ein „Vertrauensverhältnis […] wechselseitiges Vertrauen voraus. Vertrauen Untergebener und Vorgesetzter nicht in die Verlässlichkeit und Integrität des jeweils anderen, fehlt es an der Grundvoraussetzung eines reibungslosen Dienstbetriebes. Wer an dieser Situation Schuld trägt, ist für die Verwendungsentscheidung, deren Ziel allein die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und nicht die Ahndung von Fehlverhalten ist, unerheblich.“ begründeten die Richter ihr Urteil. Da auch der Hauptmann angegeben hat, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei, war die Rückversetzung nach Deutschland rechtens.