Reservisten erwarten strengere Sicherheitsbestimmungen

Reservedienst Leistende können in sicherheitsrelevanten Bereichen der Bundeswehr eingesetzt werden. Mitunter kann dies zu einem Problem werden.

Um eine bessere Handhabe gegenüber Reservisten mit extremistischem Gedankengut zu haben, wird das Soldatengesetz verschärft.

Aktuelle Fälle zeigen, dass es Personen mit extremistischem Gedankengut immer wieder gelingt, in die Bundeswehr aufgenommen zu werden, sei es als Berufssoldat, Soldat auf Zeit oder eben Reservedienst Leistender. Gerade bei der letzten Gruppe gelten die Bestimmungen zu Überprüfung auf ihr Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als lückenhaft. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. 

Neuer Paragraph im Soldatengesetz 

Der Entwurf des Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten, der jetzt im Bundesrat vorliegt, soll eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen. Dazu wird im Soldatengesetz ein neuer § 3a Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen eingeführt.

Außerdem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um für Reservistinnen und Reservisten, die beordert und für eine Dienstleistung nach dem vierten Abschnitt des Soldatengesetzes bestimmt sind oder zur Reservistendiensten (mit oder ohne Beorderung) herangezogen werden sollen, eine einfache Sicherheitsprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführen zu können, auch wenn für diese die Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nicht geplant ist.

Quelle: Bundesrat.de