Registermodernisierungsgesetz verkündet

Am 6. April 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz verkündet und somit die Einführung der Identifikationsnummer auf den Weg gebracht.

Mit BGBl I Nr. 14 (S. 591) wurde das Registermodernisierungsgesetz vom 28.03.2021 verkündet. Damit können Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sogenannten Steuer-ID Personen zugeordnet werden.


Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Das Registermodernisierungsgesetz ist für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – mit dem sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet haben, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten – eine wichtige Voraussetzung. Denn für eine nutzerorientiertes digitales Verwaltungsangebot sind zuverlässige, miteinander verknüpfte Registerdaten erforderlich. Auch europäische Vorgaben wie die Single-Digital-Gateway-Verordnung verpflichten zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips und damit zu einer EU-weiten Harmonisierung der Register.

Außerdem schätzt der Nationale Normenkontrollrat die durch das Gesetz erreichte Kosteneinsparung auf jährlich mehr als 6 Milliarden Euro.


Steuer-ID als Bürgernummer

Über die Steuernummer sollen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung einen einfachen Zugriff auf bereist vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde erhalten. Allerdings muss die betroffene Person einem derartigen Antrag zustimmen. Bürgerinnen und Bürger sollen über einen sicheren Zugang selbst sehen können, welche Behörde welche Daten zu der eigenen Person austauscht.

Steuer-ID für verschiedenste Verwaltungsleistungen

Die Steuer-ID wird künftig bei weiteren Stellen gespeichert so beispielsweise im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Wichtig ist, zu erwähnen, dass ein Zugriff auf Steuerdaten durch andere Behörden bei dem neuen Verfahren nicht vorgesehen ist.


Einfachere Verwaltungsvorgänge

Das Gesetz will verhindern, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen. Ziel ist es, mittelfristig Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich der Vorteil dass er oder sie sich  - sofern er oder sie sich für dieses Verfahren entscheidet - künftig nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden beschaffen und vorlegen muss, z.B. wenn er  oder sie einen Ausweis, eine Bescheinigung oder die Auszahlung staatlicher Leistungen beantragen.