Regierung beschließt Artikelgesetz Militärische Sicherheit

Die Bundesregierung hat im Verteidigungsministerium ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der militärischen Sicherheit beschlossen. Mit dem Artikelgesetz Militärische Sicherheit sollen die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes erweitert, Einstellungsüberprüfungen beschleunigt und die Handlungsmöglichkeiten der Feldjäger ausgebaut werden.

Das Artikelgesetz Militärische Sicherheit bündelt mehrere Gesetzesänderungen, die auf eine bessere Gefahrenabwehr abzielen. Betroffen sind das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG), das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Soldaten der Bundeswehr (UZwGBw), die Wehrdisziplinarordnung (WDO) sowie ein neues Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr.

Stärkere Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst

Die Änderungen im MAD-Gesetz zielen darauf ab, die Arbeitsfähigkeit des Militärischen Abschirmdienstes zu verbessern, insbesondere bei Auslandseinsätzen. So sollen etwa die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen sowie ihre Angehörigen gezielter geschützt werden. Zudem werden die Befugnisse zur Cyberabwehr ausgeweitet und die Kontrollstrukturen innerhalb des MAD zentralisiert.

Optimierung von Einstellungsüberprüfungen

Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr reformiert die bisherige Einstellungsüberprüfung. Diese wird durch eine unterstützte Verfassungstreueprüfung ersetzt, die durch reduzierte Prüfparameter und den Verzicht auf formelle Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes eine schnellere und effizientere Überprüfung ermöglicht.

Erweiterte Handlungsmöglichkeiten für Feldjäger

Die geplanten Änderungen des UZwGBw stärken die Befugnisse von Feldjägern und vergleichbaren Kräften. Künftig dürfen verdächtige Personen in militärischen Bereichen angehalten und kontrolliert werden. Auch außerhalb dieser Bereiche können bei verdächtigem Verhalten Überprüfungen erfolgen. Personen ohne feststellbare Identität dürfen vorläufig festgehalten und der Polizei übergeben werden. Zudem wird die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Maßnahmen geschaffen.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Nach dem Kabinettsbeschluss werden die einzelnen Gesetzesänderungen dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt. Artikelgesetze wie dieses bündeln thematisch verwandte Änderungen in einem Gesetzgebungsverfahren.

Quelle: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/kabinett-beraet-staerkung-militaerischen-sicherheit-5985738