PSG III in Planung

Ende April wurde der Referentenentwurf des „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ in die Ressortabstimmung gegeben bzw. an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis 20 Mai 2016 verschickt.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 – parallel mit den umfassenden Neuerungen des PSG II – in Kraft treten.

Wesentliche Themenbereiche des PSG III sind:

  • Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege durch bessere Steuerungsmöglichkeiten, Kooperations- und Koordinationsstrukturen sowie einer besseren Verzahnung der kommunalen Beratung und Beteiligung am Auf- und Ausbau niederschwelliger Angebote
  • Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den sozialhilferechtlichen Vorschriften (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, BVG) und damit Herstellung einer weitgehenden Begriffsidentität zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument (NBA, Neues Begutachtungsassessment)
  • Erweiterung bzw. Neufassung des Leistungskatalogs der Hilfe zur Pflege
  • Auflösung von Schnittstellenproblematiken in den sozialen Leistungssystemen, insbesondere Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung zur Hilfe zur Pflege sowie bei Teilhabe-Elementen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Auf www.fokus-pflegerecht.de stellen wir den Referentenentwurf, den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sowie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zur Verfügung.