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PSG III in Planung

Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 parallel mit den umfassenden Neuerungen des PSG II in Kraft treten.

Wesentliche Themenbereiche des PSG III sind:

  • Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege durch bessere Steuerungsmöglichkeiten, Kooperations- und Koordinationsstrukturen sowie einer besseren Verzahnung der kommunalen Beratung und Beteiligung am Auf- und Ausbau niederschwelliger Angebote
  • Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den sozialhilferechtlichen Vorschriften (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, BVG) und damit Herstellung einer weitgehenden Begriffsidentität zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument (NBA, Neues Begutachtungsassessment)
  • Erweiterung bzw. Neufassung des Leistungskatalogs der Hilfe zur Pflege
  • Auflösung von Schnittstellenproblematiken in den sozialen Leistungssystemen, insbesondere Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung zur Hilfe zur Pflege sowie bei Teilhabe-Elementen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Auf www.fokus-pflegerecht.de stellen wir den Referentenentwurf, den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sowie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zur Verfügung.

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