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Pflegeberatung ist Pflicht, aber wenig bekannt

Obwohl der Gesetzgeber seit 2009 einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige und kostenlose Pflegeberatung geschaffen hat, ist dies den Wenigsten bekannt. Mithilfe dieser gesetzlich verankerten Pflegeberatung sollen Beratungs- und Koordinierungsleistungen orts- und familiennah gebündelt werden. Um eine wohnortnahe Beratung zu gewährleisten, betreiben die privaten Krankenversicherungen mit der COMPASS Pflegeberatung GmbH ein eigenes Beratungsunternehmen, das neben der telefonischen Hausbesuche anbietet. Die gesetzlichen Pflegekassen haben Pflegestützpunkte eingerichtet, die bei der jeweiligen Kasse erfragt werden können.

Als nicht hinnehmbar bezeichnete Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP, diese Situation und forderte den Gesetzgeber auf, die Weiterentwicklung der Pflegeberatung bei dem nächstes Jahr zu erwartenden weiteren Reformschritt der Pflegeversicherung durch das „Pflegestärkungsgesetz II“ besonders zu berücksichtigen.

Dabei sollte auch das Ergebnis der Befragung einfließen:

  • Bei der Auswahl der Beratungsstelle ist die Unabhängigkeit der Beratung am wichtigsten (57 Prozent).
  • Die Mehrheit der Befragten bevorzugt eine persönliche Beratung (53 Prozent), deutlich mehr als Online-Beratung und telefonische Beratung.
  • Wichtig ist die Nähe zum Wohn- und Arbeitsort (44 Prozent).
  • Auch die Kostenfreiheit beeinflussen die Auswahl des Angebotes stark (44 Prozent).

Mehr zur Befragung erfahren Sie auf der Homepage des ZQP.

Auf welche Leistungen pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige einen gesetzlichen Anspruch haben, erfahren Sie in unseren Ratgebern zum Thema Pflege, die wir hier für Sie zusammengefasst haben: www.walhalla.de/pflegerecht.

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