Personalratswahl 2016 in Bund und Ländern

Das Wahljahr 2016 ist eröffnet. In diesem Beitrag berichten wir laufend über Vorschriftenänderungen und Bekanntmachungen der Ministerien sowie über Neuerungen, die in die Online-Dienste zur Personalratswahl eingefügt wurden.

2016 finden im Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen die turnusmäßigen Personalratswahlen statt.

Mit den Wahl-CDs bieten wir für Wahlvorstände im Bund, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Hilfestellung bei Organisation und Ablauf der Wahlen.

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um die Wahlen:

Bayern

  • Die Amtszeit der derzeitigen Personalvertretungen endet am 31. Juli 2016. Als Wahltag wird vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMF) der 21. Juni 2016 vorgeschlagen; ein entsprechendes Schreiben des StMF wird wohl bis Anfang Dezember veröffentlicht.
  • 10.12.2015: Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen 2016 wurde in den Online-Dienst eingefügt. Diese enthält – bezogen auf den vorgeschlagenen Wahltermin am 21. Juni 2016 – einen Zeitplan sowie Hinweise zu den relevanten Passagen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes.

Hessen

  • 27.11.2015: Durch die „Zwölfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“ (GVBl. Nr. 26, S. 394) wurde die Wahlordnung sowohl modifiziert wie auch entfristet:
    • Die Änderungen sind größtenteils redaktioneller Natur (Ersetzung des Begriffs „wahlberechtigte Beschäftigte“ durch „Wahlberechtigte“).
    • Interessant ist die Änderung in § 48 Absatz 2: Soweit keine schriftliche Form vorgeschrieben ist, kann die Übersendung von Niederschriften, Bekanntmachungen, Mitteilungen des Wahlvorstandes sowie von sonstigen Dokumenten zur Durchführung des Wahlverfahrens auch elektronisch oder per Telefax erfolgen.
    • Bekanntmachungen des Wahlvorstandes können nun auch zusätzlich auf im Dienststellen- bzw. Geschäftsbereich vorhandenem digitalen Weg vorgenommen werden (§ 48 Absatz 3).
    • Durch Aufhebung von § 52 fand eine Entfristung der Verordnung statt.
  • 18.01.2016: Die Änderungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes durch das „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (DRÄndG)“ sind zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten und können im begleitenden Online-Dienst abgerufen werden.

Niedersachsen

  •  29.10.2015: Im Runderlass vom 20. Oktober 2015 schlägt das Ministerium für Inneres und Sport den 12. April 2016 als einheitlichen Wahltag vor (ggfs. 13. April 2016 bei zwei Wahltagen). Das Rundschreiben ist in die CD bzw. den Online-Dienst Personalratswahl Niedersachsen eingebunden.
  • 04.12.2015: Am 3. Dezember 2015 schloss der federführende Ausschuss die Beratung zur Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes ab. Er empfahl dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP den Gesetzentwurf mit den im Ausschuss erarbeiteten Änderungen anzunehmen. Mit einer Veröffentlichung des „Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ wird im Laufe des Dezembers gerechnet; vom 14. Dezember bis 17. Dezember finden die nächsten Plenarsitzungen des Landestages statt. Die Beschlussempfehlung mit den Änderungen kann auf den Seiten des Landtages zum Gesetzgebungsverfahren aufgerufen werden.
  • 11.01.2016: Novellierung des NPersVG – Das „Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ wurde am 14. Dezember in der vom Ausschuss für Inneres und Sport beschlossenen Fassung im Landtag in zweiter Lesung abschließend behandelt. Dieses Änderungsgesetz wurde am 15. Dezember im Gesetzblatt veröffentlicht (Nds. GVBl. 2015 Nr. 22 S. 393). Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Auch die Wahlordnung wurde durch das „Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ zum 1. Januar 2016 geändert. Die Änderungen sind schon in den begleitenden Online-Dienst eingearbeitet.
  • 26.02.2016: Novellierung des NPersVG – die Neubekanntmachung des NPersVG vom 9. Februar 2016 wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (Nds. GVBl. 2016 Nr. 1 S. 2 ) und in den begleitenden Online-Dienst eingearbeitet. Die Änderungen sind rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten.

Sachsen

  • 18.01.2015: Das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze“ wurde am 17. Dezember 2015 im Gesetzblatt veröffentlicht (SächsGVBl. 2015 Nr. 16 S. 679). Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Änderungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes können über den Online-Dienst abgerufen werden.
  • 01.02.2016: Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung wurde am 29. Januar 2016 im Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Änderungen sind schon in den Online-Dienst eingearbeitet. In-Kraft-Treten ist der 30. Januar 2016.

Nutzen Sie unsere Wahl-CDs zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2016!