Personalräteschulungen: Überarbeitetes Rundschreiben

Das Rundschreiben für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie der hierfür notwendigen Freistellungen wurde überarbeitet.

Nach der Novelle des BPersVG hat das Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit Datum vom 06.05.2022 (Az. D2 30001/13#4) das Rundschreiben für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie der hierfür notwendigen Freistellungen nach § 54 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) neu gefasst.

Hintergrund

Kernpunkt der Neufassung ist, dass das Verfahren um Freistellung und Kostenübernahme bei personalvertretungsrechtlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen möglichst sachorientiert, zügig und nach einheitlichen Kriterien durchgeführt werden sollen. 

Gerade beim Thema Kostenpauschale kam es in der Vergangenheit zu zahlreichen Diskussionen. Während die Dienststellen häufig eine verbindliche Begrenzung der Höhe der Schulungskosten vorgaben und deshalb eine Einzelfallbetrachtung des angeregten Schulungsbedarfs ausgeschlossen war, legt nun das neue Rundschreiben eindeutig fest, dass in begründeten Fällen bei entsprechendem Nachweis die Erstattung höherer Kosten nicht nur möglich, sondern erforderlich ist. Auch der Beurteilungsspielraum der Personalvertretung, der sich auf die Aspekte der Erforderlichkeit der Schulung erstreckt, wird jetzt klarer herausgestellt.

Änderungen

Hervorzuheben ist, dass der Pauschbetrag pro Schulungstag von 150 auf 250 Euro angehoben wurde. Im Fall der Nichtüberschreitung entfällt künftig eine Prüfung kostengünstigerer Vergleichsangebote anderer Schulungsveranstalter. 

Die Dienststelle soll künftig über Anträge des Personalrats auf Freistellung und Kostenübernahme innerhalb von zehn Arbeitstagen entscheiden und bei unvollständigen Antragsunterlagen den Personalrat unverzüglich unter konkreter Bezeichnung der fehlenden Angaben zur Nachreichung auffordern. 

Auch das Thema Digitalisierung wurde berücksichtigt, indem die Gleichwertigkeit aller Schulungsformate anzuerkennen ist. Einen Vorrang für Online-Schulungen aus Kostengründen gibt es nicht. 

 

Ausführlichere Ausführungen zum Schulungsbedarf, den Rechtsgrundlagen und den Inhalten des Rundschreibens finden Sie in unserem Fachaufsatz im Fachportal FOKUS Personalvertretungsrecht

Das Rundschreiben selbst steht Ihnen dort ebenfalls zur Verfügung, sobald es formlich im GMBl. veröffentlicht wurde.

Den Fachaufsatz finden Sie hier: Personalräteschulungen – Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen