Heureka – wir haben ein Gesetz! Nach vielen Diskussionen und Einwürfen hat der Bundesrat heute dem „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zugestimmt. Und zwar in der Fassung, wie sie von der Bundesregierung eingebracht wurde.
Das bedeutet insbesondere: Inkrafttreten voraussichtlich am 1. August 2019 (gesetzestechnisch korrekt am „Tages des ersten auf den Monat der Verkündung folgenden Kalendermonats, dessen Zahl mit der des Tages der Verkündung übereinstimmt, oder, wenn es einen solchen Kalendertag nicht gibt, Datum des ersten Tages des darauffolgenden Kalendermonats“, Artikel 4 des Gesezes).
Das Gesetz erhöht die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent und modernisiert das Abrechnungssystem: Statt der bisherigen Einzelabrechnungen gibt es künftig monatliche Fallpauschalen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten.
Wichtig: Auf Vergütungsansprüche, die vor dem 1. August 2019 erbracht wurden, ist noch das VBVG in seiner bis dahin geltenden Fassung bis zum Ende des angefangenen Betreuungsmonats anzuwenden.