Neuerungen im Pass- und Ausweisrecht im Jahr 2023

Derzeit gibt es zwei Entwürfe zur Änderung des Passgesetzes. Dies ist zum einen das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, vorgelegt durch die Bundesregierung.

Von dieser Änderung ist auch das Ausweisgesetz betroffen. Das zweite Gesetz, welches im Entwurf eine Änderung des Passgesetzes enthält, ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zu Änderung weiterer Vorschriften.

Ziel des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens ist es, die Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus wird die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das hohe Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten. Durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden.

Abschaffung Kinderreisepass

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Kinderreisepässe abgeschafft werden. Am 1. Januar 2021 ist eine auf Europarecht basierende Änderung in Kraft getreten, nach der die Gültigkeit von Kinderreisepässen bei Neuausstellung oder bei Gültigkeitsverlängerung auf maximal ein Jahr zu begrenzen ist. Dies führt aufgrund der verkürzten Gültigkeit des Kinderreisepasses zu einem erheblichen Mehraufwand. Dies ist insbesondere wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit im Vergleich zum Reisepass nicht vertretbar und es soll für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig eine einheitliche Lösung für Passdokumente erzielt werden.

Automatisierter Lichtbildabruf

Trotz bundeseinheitlicher Regelung für den automatisierten Lichtbildabruf ist in vielen Fällen der automatisierte Abruf weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Um bundesweit einen stets verfügbaren Lichtbildabruf zu ermöglichen, soll eine dem Meldewesen vergleichbare Regelung getroffen werden. Diese verpflichtet die Pass- oder Personalausweisbehörden dazu, den automatisierten Lichtbildabruf für die hierzu berechtigten Behörden jederzeit zu ermöglichen.

Kindesmissbrauch im Ausland

Des Weiteren sieht das Änderungsgesetz die Einfügung einer Rechtsgrundlage eines neuen Passversagungsgrunds für Täter und Täterinnen, die bereits wegen Straftaten nach den §§ 174, 176, 176a, 176b, 176c, 176d oder 182 StGB verurteilt sind und bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass die Passbewerberin oder der Passbewerber beziehungsweise die Passinhaberin oder der Passinhaber im Ausland eine in den §§ 174, 176, 176a, 176b, 176c, 176d oder 182 StGB beschriebene Handlung vornehmen wird. In der Vergangenheit konnte eine Ausreise auf Grundlage des aktuellen Rechts wegen bestehender Rechtsunklarheiten, ob in diesen Fällen passbeschränkende Maßnahmen vorgenommen werden können, nicht zuverlässig verhindert werden.

Änderung der Geschlechtseintragung

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zu Änderung weiterer Vorschriften wird das Ziel verfolgt, die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtseintrags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln.

 

Quellen:

Microsoft Word - 0144-23vor (bundestag.de)

entwurf-selbstbestimmungsgesetz-data.pdf (bmfsfj.de)