Mit dem Neuen Wehrdienst und dem Artikelgesetz Militärische Sicherheit hat der Bundestag Anfang Dezember 2025 zwei bedeutende Reformen verabschiedet. Beide Vorhaben stärken die personelle Einsatzbereitschaft und die militärische Sicherheit der Bundeswehr und reagieren auf die veränderte sicherheitspolitische Lage Europas.
Der Bundestag hat am 4. und 5. Dezember 2025 zwei sicherheitspolitisch zentrale Reformen beschlossen. Verteidigungsminister Boris Pistorius betonte in den Debatten die Bedeutung attraktiver und gleichzeitig wirksamer Strukturen, um die Streitkräfte für aktuelle und künftige Herausforderungen zu rüsten.
Neuer Wehrdienst soll Attraktivität und Einsatzbereitschaft erhöhen
Mit der Modernisierung des Wehrdienstes schafft die Bundesregierung eine flexible und zeitgemäße Grundlage für den Dienst in den Streitkräften. Der Bundestag stimmte dem Gesetz am 5. Dezember 2025 mit 323 Ja-Stimmen zu. Im Fokus steht die Freiwilligkeit: Die Neuregelung soll mehr junge Menschen ansprechen, die bereit sind, Verantwortung im Dienst der Bundeswehr zu übernehmen.
Freiwilligkeit im Mittelpunkt – mögliche Teilwehrpflicht als Option
Pistorius zeigte sich überzeugt, dass die neuen Rahmenbedingungen genügend Freiwillige gewinnen werden. Zugleich stellte er klar, dass bei nicht erreichten Personalzahlen über eine Teilwehrpflicht zu beraten wäre, um den Schutz staatlicher Grundfreiheiten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen. Politik, so der Minister, beginne mit dem Blick auf die Wirklichkeit – und diese erfordere entschlossenes Handeln.
Artikelgesetz Militärische Sicherheit stärkt Abwehrfähigkeit
Das am 4. Dezember 2025 beschlossene Artikelgesetz Militärische Sicherheit reagiert auf die sicherheitspolitische Zäsur infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Sein Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bundeswehr ihre Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung verlässlich erfüllen kann. Dazu werden mehrere bestehende Gesetze im Sachzusammenhang geändert.
Erweiterte Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) erhält umfassendere Möglichkeiten, Bedrohungen wie Spionage oder Sabotage zu erkennen und abzuwehren. Insbesondere seine Tätigkeiten im Ausland werden stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung zugeschnitten – etwa zum Schutz der in Litauen eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Familien. Zusätzlich werden die Befugnisse des MAD im Bereich Cyberabwehr erweitert und die Kontrolle des Dienstes zentralisiert.
Verbesserte Verfahren zum personellen Schutz
Mit dem Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr wird die Soldateneinstellungsüberprüfung durch eine unterstützte Verfassungstreueprüfung ersetzt. Diese reduziert Prüfparameter, vereinfacht Abläufe und beschleunigt Entscheidungen, da Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nicht mehr angewendet werden müssen.
Erweiterte Befugnisse für Feldjäger
Die Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges (UZwGBw) erweitert die Befugnisse der Feldjäger. Verdächtige Personen in militärischen Bereichen können angehalten und überprüft werden; Sicherheitsbereiche lassen sich umfassender absichern. Personen mit ungeklärter Identität dürfen festgehalten und an Polizeibehörden übergeben werden, zudem können erhobene Daten verarbeitet werden.
Quellen:
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundestag-beschliesst-neuen-wehrdienst-6048520
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/kabinett-beraet-staerkung-militaerischen-sicherheit-5985738