Das Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts beschlossen.
Dieser bringt bedeutende Änderungen für die Entschädigung und Versorgung von Reservisten und Reservistinnen sowie deren Angehörige mit sich. 2021 wurde beschlossen die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten vom Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Soldatenentschädigungsgesetz, welches 2025 in Kraft treten soll, vorab überarbeitet wird. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen inhaltliche Unstimmigkeiten beseitigt und Anpassungen an andere Gesetze vorgenommen werden
Gerechtere Bedingungen für Reservisten und Reservistinnen
Auch das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) wird durch den Entwurf reformiert. Die finanzielle Benachteiligung von Reservisten und Reservistinnen, die als Versorgungsempfänger einen kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhalten, soll aufgehoben werden. Durch diese Änderung wird die Kürzung der Leistungshöhe aufgrund des Familienzuschlags eliminiert, was eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Reservistendienstleistenden darstellt.
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
Das Hauptziel des überarbeiteten SEG ist es, den Entschädigungsanspruch für wehrdienstbeschädigte Personen klar und verständlich zu gestalten. Die Vereinfachung der Regelungen, insbesondere im Übergangsrecht, soll zu einer schnelleren Abwicklung der administrativen Prozesse führen und den Informations- und Beratungsaufwand für die Betroffenen minimieren
Flexibilität und Gerechtigkeit im SVG
Durch die Erweiterung der Zeiträume für die Inanspruchnahme von Leistungen und gerechtere Regelungen in bestimmten Fallgestaltungen soll eine bessere Versorgung der Berechtigten erreicht werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Flexibilität innerhalb der Berufsförderungsmaßnahmen zu steigern und aktuelle Regelungslücken zu schließen.