Neuer Gesetzesentwurf beschleunigt Disziplinarverfahren in der Bundeswehr

Die Ahndung von Dienstvergehen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr soll schneller und effektiver werden. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften modernisiert das Wehrdisziplinarrecht umfassend.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf, sollen Disziplinarverfahren von Soldatinnen und Soldaten beschleunigt werden, um so schneller auf Dienstvergehen mit Disziplinarmaßnahmen reagieren zu können. Nur wenn Fehlverhalten zeitnah sanktioniert wird, können erzieherische und präventive Wirkungen erzielt werden. Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte wird dadurch wesentlich verbessert.

Obwohl die Disziplinarverfahren beschleunigt werden, bleiben die grundlegenden Rechte der Soldatinnen und Soldaten unangetastet. Der Gesetzentwurf sieht vor, Vorgesetzte zu stärken, ohne dabei ihre Verantwortung zu erhöhen. Die Beschleunigung der Disziplinarverfahren wird durch eine raschere Abwicklung des Vorermittlungsverfahrens erreicht, wobei eine Frist von sechs Monaten anvisiert wird.

Stärkung der Vertrauenspersonen

Eine signifikante Neuerung ist die Stärkung der Position von Vertrauenspersonen innerhalb der Bundeswehr. Durch die Verlagerung ihrer Anhörung direkt in die Hauptverhandlung des Disziplinarverfahrens wird eine zusätzliche Beschleunigung erreicht. Diese Maßnahme verleiht den Vertrauenspersonen mehr Gewicht im Entscheidungsprozess des Truppendienstgerichts.