Die Eintragung des Doktorgrades in den Pass und in den Personalausweis erfolgt derzeit durch das Voranstellen der Buchstaben „DR.“ vor dem Nachnamen. Künftig soll der Titel in einem neuen Datenfeld eingetragen werden.
Die Eintragung des Doktorgrades in den Pass und in den Personalausweis erfolgt derzeit durch das Voranstellen der Buchstaben „DR.“ vor dem Nachnamen. Hierdurch kann es bei den ausländischen Grenzbehörden zu Irritationen kommen, da die beiden Buchstaben oftmals für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden, was bei den Betroffenen zu Verzögerungen bei den Grenzkontrollen führen kann, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am 14.02.2024 mitteilte, sollen mit der geplanten Änderung für die Betroffenen Schwierigkeiten im internationalen Reiseverkehr vermieden werden.
Die aktuelle Form der Eintragung des Doktorgrades auf den Ausweisdokumenten stünde im Widerspruch zu den internationalen Gepflogenheiten. Der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation, ICAO Doc 9303, sieht für das Datenfeld „Name“ gerade keine weiteren Eintragungen als den Familiennamen vor.
Dieser internationale Standard wurde durch die Verordnung (EG) 2252/2004 des Rates vom 13.12. 2004 für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als verbindlich übernommen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung 2007 einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Eintragung des Doktorgrades in den Pass und den Personalausweis vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/4138). Weder dieser Vorschlag noch der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. 12. 2011 zur Streichung des Doktorgrades (Bundestagsdrucksache 17/8128) fand in der parlamentarischen Beratung eine Mehrheit.
Mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (Bundestagsdrucksache 20/7615, Seite 17) forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, das Datenfeld „Name“ im Pass oder Personalausweis ICAO-konform auszugestalten und die Eintragung des Doktorgrads in einem neuen Datenfeld auf dem Ausweisdokument vorzusehen. Die Verordnung soll nunmehr dieser Aufforderung Rechnung tragen.
Zudem wurde in dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271) für den Pass der sogenannte Document Type Indicator mit Wirkung zum 01.11.2025 bereits angepasst. Dieser Indikator wird durch eine Abkürzung von zwei Buchstaben dargestellt und ist auf den ersten zwei Zeichenplätzen der maschinenlesbaren Zeilen vorzusehen, was dem Standard der ICAO entspricht.
Lösungsvorschlag – ein neues separates Datenfeld
Die neuen pass-, personalausweis- und ausländerrechtlichen Ausweismuster sehen nunmehr vor, dass für die optionale Eintragung des Doktorgrads ein separates, neu geschaffenes Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises bzw. auf der Buchseite 1 des Passes bzw. Reiseausweises vorgesehen ist, dies geht aus der Verordnung des Bundesinnenministeriums zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 07.02.2024 hervor. Durch die Einführung des Datenfeldes „Doktorgrad“ auf dem Personalausweis muss dieses im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Zeichen und Zeilen erstmalig definiert werden.
Mir der klaren Trennung des Doktorgrads und des Familiennamens durch zwei separate Datenfelder wird vermieden, dass die Buchstaben des Doktorgrads im Ausland oder bei Reisevoranmeldungen bzw. Reisebuchungen als Teil des Familiennamens erfasst werden könnten.
Für die Ausweisinhaber:innen mit einem eingetragenen Doktorgrad soll dadurch die Grenzkontrolle ohne etwaige Komplikationen und somit schneller ablaufen können.
Quelle:
- Pläne der Bundesregierung: Neue Stelle für den Doktortitel im Pass | tagesschau.de
- 0066-24-vor (bundesrat.de)
- 9303_p9_cons_en.pdf (icao.int)
- 1604138 (bundestag.de)
- Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - Bundesgesetzblatt