Zum 1. Juni 2020 tritt eine weitere Stufe des BesStMG in Kraft. Es profitieren Ledige und solche Soldatinnen und Soldaten, die ins Ausland versetzt werden.
Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz hat bereits zum 1. Januar 2020 eine Vielzahl von finanziellen Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten bewirkt. Nun folgt mit dem 1. Juni 2020 eine weitere Stufe.
Wahlrecht bei Versetzungen ins Ausland
Soldatinnen und Soldaten erhalten künftig ein Wahlrecht zwischen Zusage der Umzugskostenvergütung und Bezug von Trennungsgeld bei Versetzungen vom Inland ins Ausland. Für umzugsbedingte Auslagen gilt ein Pauschbetrag, der sich am Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 orientiert.
Reisebeihilfen für alle
Zudem profitieren künftig auch Ledige von Reisebeihilfen. Alle Wochenendpendler erhalten unabhängig vom Familienstand alle 14 Tage Reisebeihilfen. Hierbei soll es zudem möglich sein, die Reisebeihilfen anzusparen und sie zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen. Zudem erhalten vom 1. Juni 2020 an alle Berechtigten ein einheitliches Trennungsgeld in Höhe von 14 Euro.
Änderungen bei befristeten Abordnungen
Bei befristeten Abordnungen unter drei Monaten soll das Einzugsgebiet keine Rolle mehr spielen. D.h., dass auch bei einem Wohnort, der weniger als 30 Kilometer vom Dienstort entfernt liegt, ein Trennungsgeldanspruch besteht.