Neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld

Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld wurden gesenkt. Gutverdiener erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Auch beim parallelen Elterngeld-Bezug gibt es Änderungen. Die Neuregelungen gelten für Geburten ab 1. April 2024.

Die Bundesregierung muss sparen, auch das Elterngeld ist betroffen. Ganz so strikt, wie zuerst geplant, fallen die Kürzungen aber nicht aus. Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick:

  • Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Eltern, deren Kinder ab 1. April 2024 geboren werden, dürfen gemeinsam nur noch maximal 200.000 Euro pro Jahr (zu versteuerndes Einkommen) verdienen, um Elterngeld zu erhalten. Bisher lag die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei Paaren. Das Bundesfamilienministerium rechnet damit, dass rund 7.000 Paare in Deutschland betroffen sein werden, das entspricht 0,5 Prozent der Beziehenden.
  • Ab 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze weiter gesenkt. Dann darf das zu versteuernde Einkommen bei Paaren nicht mehr als 175.000 Euro betragen.
  • Ab 1. April 2024 darf das Elterngeld nur noch eingeschränkt gleichzeitig bezogen werden. Nur einen Monat lang können Paare parallel Elterngeld beziehen und das im ersten Lebensjahr des Kindes. Ausnahmen gelten bei Mehrlings-Geburten, Frühgeborenen und Kindern mit Behinderungen. Die Neuregelung betrifft nur den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Diese Neuregelung soll laut Bundesfamilienministerium die langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile stärker fördern.

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Eltern mit höheren Einkommen erhalten bis zu 65 Prozent ihres vorherigen Einkommens, Eltern mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100 Prozent erhalten. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.

Mit den Neuregelungen will das Bundesfamilienministerium ab 2026 jährlich rund 250 Millionen Euro einsparen.

Nach aktuellen Zahlen des des Statistischen Bundesamtes haben 2023 weniger Menschen in Deutschland Elterngeld beantragt als 2022, nämlich nur rund 1,8 Millionen. Das ist ein Rückgang von 4,3 Prozent. Der überwiegende Teil, 1,3 Millionen, waren Frauen.

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Es schafft einen teilweisen finanziellen Ausgleich, falls Eltern nach der Geburt durch die Betreuung ihres Kindes weniger oder gar kein Einkommen haben. So soll es Müttern und Vätern möglich sein, beruflich kürzerzutreten, um sich um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Das Elterngeld soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in die Erwerbstätigkeit ebenso Raum geben wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Mehr Infos unter

Quelle: BMFSFJ