Mehr Unterstützung für Auszubildende

Wer mit Leistungen nach dem SGB III seine Berufsausbildung bestreitet, soll möglichst keine zusätzlichen Beeinträchtigungen erfahren.

Insbesondere finanzielle Engpässe sollen das Ausbildungsziel nicht gefährden. Aus diesem Grund hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf eine Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes geeinigt.

Die geplanten Änderungen gehen einher mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz, welches noch in diesem Sommer in Kraft treten soll. Mit diesem wird die finanzielle Unterstützung für Studentinnen und Studenten z.T. deutlich ausgebaut. Die nun beschlossene Reform der Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt diese Anpassungen gewissermaßen.

Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

  • Vereinfachung der Bedarfssatzstruktur  des Ausbildungsgeldes und Angleichung an die Bedarfssatzstruktur der Berufsausbildungsbeihilfe .
  • Die bisherige Unterscheidung nach Alter und Familienstand der Auszubildenden entfällt. Differenzierungen aufgrund der unterschiedlichen Unterbringungsformen werden vereinfacht.
  • Angleichung an die BAföG-Bedarfssätze.

Erhöhungen soll es zudem im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben, dies allerdings in mehreren Stufen ab August 2019.

Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909478.pdf