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Mehr Geld für Auszubildende

Rückwirkend zum 1. März 2016 erhöht sich das Ausbildungsentgelt um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und ab 1. Februar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro.

Lernmittelzuschuss, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Der neue Lernmittelzuschuss für Auszubildende nach dem TVAöD Besonderer Teil BBiG beträgt in jedem Ausbildungsjahr 50,00 Euro brutto. Für den Besuch der regulären auswärtigen Berufsschule im Blockunterricht erhalten Auszubildende außerdem die notwendigen Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand. Erstattet werden damit die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht.

Dazu wird für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort ein Verpflegungszuschuss in Höhe der nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen gewährt. Bei unentgeltlicher Verpflegung wird der jeweilige Sachbezugswert einbehalten.

Bei einer über ein Wochenende oder einen Feiertag hinaus andauernden Ausbildungsmaßnahme werden die dadurch entstandenen Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand in gleicher Weise erstattet. Leistungen Dritter sind anzurechnen.

Urlaub

Ab dem Urlaubsjahr 2016 beträgt der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 29 Arbeitstage.

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