Koalitionsvertrag: Was ist für den öffentlichen Dienst geplant?

Am 24. November 2021 wurde der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ präsentiert.

Es gibt Einiges zu tun für die neue Regierung. Nachfolgend ein kleiner Auszug, was im Bereich des Öffentlichen Dienstes angegangen werden soll.

ÖD soll attraktiver werden

Nach Aussage der Koalitionäre gelingt „Die Modernisierung des Staates (…) nur mit einem starken Öffentlichen Dienst. Diesen werden wir attraktiver gestalten.“ Konkret wird dazu gesagt:

  • Förderung und Vereinfachung des Personalaustausches und die Rotation zwischen verschiedenen Behörden, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft.
  • Einstellungsvoraussetzungen werden flexibilisiert in Richtung praktischer Berufserfahrungen.
  • Stärkung des Instruments des Altersgeldes.
  • Eigeninitiative und Mut der Beschäftigten müssen wertgeschätzt und belohnt werden.
  • Um Erfolge und Handlungsbedarfe sichtbarer zu machen, wird die Grundlage der Berichterstattung der jährlichen Informationen der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes geschärft und bei Bedarf gesetzlich nachgebessert.

Modernisierung und Digitalisierung

  • Digitalisierung wird zu einem allgemeinen und behördenübergreifenden Kernbestandteil der Ausbildung.
  • Gleichwertige berufliche Qualifikationen sollen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst anerkannt werden.
  • Die Leitungen der Ministerien und die Führungskräfte im Öffentlichen Dienst sollen eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen.

Befristungen abschaffen

Nur im Öffentlichen Dienst gibt es die Möglichkeit der Haushaltsbefristung. Dies soll sich ändern:

  • Haushaltsbefristung wird abgeschafft.
  • Beim Bund als Arbeitgeber soll die sachgrundlose Befristung reduziert werden.
  • Zur Vermeidung von Kettenbefristungen wird der mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre begrenzt. Nur in Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich.

Öffentlicher Gesundheitsdienst

„Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)“ so laut Vertrag. Was das bedeutet:

  • Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird sichergestellt.
  • Im Zusammenhang mit dem Pakt für den ÖGD werden die Einstellungsfristen verlängert.
  • Appell an die Sozialpartner, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen.
  • Die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte sollen verbessert werden.
  • „In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll der Einsatz von Pflegekräften anerkannt werden. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu wird die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro angehoben (…). Kurzfristig soll zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes eingeführt werden.“
  • Für die stationäre Langzeitpflege ist ein Ausbau der Personalbemessungsverfahren geplant. Dort sollen Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel verbessert werden, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen.
  • Die Ausbildungen sollen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer angeglichen werden.
  • Die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften soll beschleunigt und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse einfacher werden.
  • „Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen“. Dazu sollen Steuerbefreiungen von Zuschlägen, die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools, und ein Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern beitragen.

Richterinnen und Richter

  • Die Wahl und die Beförderungsentscheidungen für Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichten werden vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung, Transparenz und Vielfalt abgeändert.

Bundespolizei

Hier sind die einleitenden Worte bemerkenswert:

  • „Die Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten drückt sich auch durch eine gute Personal- und Sachausstattung, den Zustand der Liegenschaften, den Abbau von Überstunden und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus“.
  • Steigerung der Attraktivität durch die Förderung von Fachkarrieren und eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive.
  • Die Aus- und Fortbildung bei der Polizei soll weiterentwickelt werden und noch intensiver die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere der Grund- und Menschenrechte, vermittelt werden.
  • Die Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern wird ausgeweitet.
  • Geplant ist eine pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten.

Lehrerinnen und Lehrer

  • Bund und Länder richten eine gemeinsame Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung ein. Diese soll bundesweit Fort- und Weiterbildungsangebote vernetzen, die Qualifikation von Schulleitungen unterstützten, den Austausch sowie die arbeitsteilige Erstellung von Fortbildungsmaterialien ermöglichen.
  • Es wird eine Qualitätsoffensive Lehrerbildung weiter entwickelt mit neuen Schwerpunkten zu digitaler Bildung, zur dritten Phase der Lehrerbildung und bundesweiter Qualitätsentwicklung des Seiten- und Quereinstiegs, u. a. für das Berufsschullehramt.
  • Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt soll beschleunigt und vereinfacht werden.
  • Auslandserfahrungen von Lehramtsstudierenden und Lehrkräften werden beim beruflichen Werdegang stärker berücksichtigt.

Weitere Details finden Sie im Koalitionsvertrag: Koalitionsvertrag_2021-202