Neue Studie zeigt Umsetzungsdefizite bei der UN-Kinderrechtskonvention in allen Bundesländern.
Vergleich der Länder: Kein einheitliches Niveau
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Kinderrechte-Index 2025 veröffentlicht. Die Untersuchung analysiert, in welchem Umfang die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in den 16 Bundesländern umgesetzt werden. Bewertet wurden unter anderem frühkindliche Bildung, Freizeit- und Beteiligungsmöglichkeiten, gesundheitliche Versorgung sowie strukturelle Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Ergebnisse verdeutlichen erhebliche regionale Unterschiede. Auch im Jahr 2025 hängt es maßgeblich vom Wohnort ab, wie gut Kinder ihre Rechte wahrnehmen können. Kein Bundesland erreicht eine vollständige und durchgängig konsequente Umsetzung aller Kinderrechte.
Überdurchschnittliche und unterdurchschnittliche Bewertungen
Im Gesamtranking schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Diese Länder weisen im Vergleich die günstigsten Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Kinderrechten auf.
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen bewegen sich im Mittelfeld. Unterdurchschnittliche Bewertungen erhalten Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt.
Bedeutung für Praxis und Politik
Der Index versteht sich als Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung. Er benennt sowohl Entwicklungsbedarfe als auch positive Praxisbeispiele. Für Jugendämter und Träger der Kinder- und Jugendhilfe liefern die Ergebnisse Anhaltspunkte, wo strukturelle Verbesserungen – etwa bei Beteiligungsverfahren oder im Zugang zu Bildungs- und Unterstützungsleistungen nach dem SGB VIII – erforderlich sind.
Quellen: Deutsches Kinderhilfswerk, Kinderrechte-Index 2025