Die Bundesregierung lehnt eine Einbeziehung von Frauen in eine mögliche Wehrpflicht ab. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Eine Änderung des Grundgesetzes, das Frauen von einer Verpflichtung zum Dienst mit der Waffe ausschließt, ist nicht vorgesehen.
In ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke bekräftigt die Bundesregierung, dass derzeit keine Verfassungsänderung zur Wehrpflicht für Frauen geplant ist. Artikel 12a des Grundgesetzes, der Frauen explizit von einem verpflichtenden Waffendienst ausnimmt, soll unverändert bleiben. Diese Vorschrift erlaubt nur Männern, im Verteidigungsfall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet zu werden. Eine Änderung dieses Artikels würde einen gravierenden verfassungsrechtlichen Eingriff darstellen und ist nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit nicht notwendig.
Artikel 12a wurde im Jahr 1968 im Zuge der Notstandsgesetze in das Grundgesetz eingefügt. Er regelt die Möglichkeit, männliche Bürger im Verteidigungsfall zum Wehrdienst oder Zivildienst heranzuziehen. Frauen sind laut Absatz 4 ausdrücklich vom Dienst mit der Waffe ausgenommen, können jedoch freiwillig andere Dienstleistungen im Rahmen der zivilen Verteidigung leisten. Die damalige Entscheidung, Frauen auszuschließen, beruhte unter anderem auf traditionellen Rollenbildern sowie auf dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Frau im Zusammenhang mit Familie und Mutterschaft.
Für eine Änderung von Artikel 12a GG wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Dies stellt eine hohe politische Hürde dar, da ein breiter Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg notwendig wäre.
Quellen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1102782
https://dserver.bundestag.de/btd/21/009/2100906.pdf