Interview mit den Autoren zum Praxisratgeber Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen vom Baby bis zum Erwachsenen. Im Interview stehen die Autoren Wieprecht und Wieprecht-Kotzsch Rede und Antwort.

1. Warum schreiben betroffene Eltern ein Buch zum Thema Pflegeversicherung?

Wir haben damals, als unser Sohn ein Baby war, vergebens nach einem Buch mit Tipps besonders für pflegebedürftige Babys und Kinder gesucht. Es gab kaum Informationsquellen, die uns weiterhelfen konnten. Man musste sich die Informationen zur Pflegeversicherung und deren Leistungen aus dem Internet mühsam heraussuchen. Dabei sind wir immer wieder an unsere Grenzen gestoßen. Manche Informationen waren zudem schlichtweg falsch. Wir wollten aber für unser Kind die beste Pflegesituation schaffen. Wir beschäftigten uns daher mit dem Thema Pflegeversicherung sehr ausgiebig. Zum Schluss hatten wir mehr Wissen als diejenigen, die uns eigentlich beraten sollten. Das war oft deprimierend, weil wir hofften, dass sie uns weiterhelfen hätten können. Deshalb haben wir selbst ein Buch über dieses Thema geschrieben. Eins, das wir gerne selber gekauft hätten, was aber ebenso für alle anderen Betroffenen und Angehörigen sowie Menschen die im Sozialbereich tätig sind, geeignet ist. Mit dem Buch wollen wir unser Wissen und unsere Erfahrungen weitergeben. Das nötige Know-how zur Pflegeversicherung soll vermittelt werden, damit man selber handeln und über die Pflege bestimmen bzw. informieren kann.

2. Viele sind zunächst überfordert, wenn der Fall einer Pflegebedürftigkeit eintritt. Wie erging es Ihnen mit Ihrem Sohn?

Uns erging es wie vielen Eltern eines pflegebedürftigen Kindes. Auf der einen Seite hatten wir ein Baby und die Freude war groß. Anderseits mussten wir uns in dieser Situation mit Ärzten, Frühförderung, Physiotherapie usw. herumschlagen. Das ist kein einfacher Weg gewesen. Zum Teil besaßen die jeweiligen Personen auch wenig Feingefühl im Umgang mit uns. Viele denken zudem, dass sie rein aus ihrer beruflichen Position heraus, alles wüssten – was leider nicht immer so ist. Das verunsichert natürlich auch. Wir haben es aber nach einiger Zeit geschafft, uns zu emanzipieren und unseren Weg selber zu bestimmen.

3. Was ist besonders wichtig im Umgang mit einem pflegebedürftigen Kind?

Das Kind zeigt schon, wo es hin will und die Eltern sollten es - wie jedes Kind - in allen Lebenslagen unterstützen. Man muss sich auf das Kind und seine besonderen Bedürfnisse einstellen. Außerdem sollten sich die Eltern ihre eigenen Zeiten organisieren, um wieder fit für den Alltag zu werden. Auch der Humor sollte nie verloren werden. Pflegebedürftigkeit heißt nicht, dass das Leben des Betroffenen oder seiner Eltern vorbei ist. Mit einem pflegebedürftigen Kind kann das Leben genauso Spaß machen. Es bereichert das Leben der Familie, wenn auch manchmal anders und man bekommt eine andere Sichtweise auf das Leben, ordnet vielleicht seine Prioritäten neu und geht andere Wege. Man muss es nur wollen.

4. Das Recht der Pflegeversicherung erscheint vielen als sehr kompliziert. Wie kann man die Hürden überwinden?

Das Recht der Pflegeversicherung ist leider kompliziert. Außerdem spielen viele weitere Gesetze eine Rolle. Daher können wir verstehen, dass viele Menschen sich eher auf den Rat der Profis verlassen. Wir haben aber leider die Erfahrung gemacht, dass man die Profis schon sehr genau z. B. nach bestimmten Leistungen fragen muss. Dazu sollte man aber das nötige Hintergrundwissen zur Pflegeversicherung und zu deren Leistungen haben. Es hilft wie in allen Lebensbereichen nicht weiter, sich allein auf andere zu verlassen. Man sollte daher zumindest eine Idee davon haben, was man will.

5. Viele haben Angst vor dem Besuch des MDK-Gutachters. Welche Tipps geben Sie, um den Begutachtungstermin „gut zu überstehen“?

Die Angst vor dem Besuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse ist meist unbegründet. Es ist jedoch wichtig sich vorher klarzumachen, dass man z. B. selbst einen Pflegegrad oder ein Hilfsmittel beantragt hat. Man will also etwas vom Gutachter und muss ihn von seinem Anspruch überzeugen. Daher reicht es in der Regel nicht aus, sich darauf zu verlassen, dass der Gutachter den Anspruch schon erkennen wird. Es ist deshalb zu empfehlen, sich vor dem Begutachtungstermin alleine oder mit einem Angehörigen, einem Mitarbeiter des Pflegedienstes oder einem Pflegeberater vorzubereiten und Notizen zu machen. Diese Vorbereitung gibt Sicherheit, um die von vielen als unangenehm empfundene Prüfungssituation zu meistern. Wenn nötig, sollte neben dem Betroffenen auch eine weitere vertraute Person an dem Begutachtungstermin teilnehmen. Im Vorfeld des Termins empfiehlt es sich aber den Hauptansprechpartner für den Gutachter auszuwählen. Nichts ist für den Gutachter störender, als wenn zwei Personen gleichzeitig auf ihn einreden und sich unter Umständen widersprechen.

6. Auf den Punkt gebracht: Was sind für Sie die wichtigsten Änderungen durch das ab dem Jahreswechsel geltende „neue“ Recht?

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die damit zusammenhängende Bestimmung der Pflegegrade 1 bis 5 sind sicherlich die wichtigsten Änderungen ab dem 01.01.2017. Für die meisten pflegebedürftigen Menschen hat dies zunächst keine Auswirkungen, wenn sie bereits eine Pflegestufe nach dem Recht bis zum 31.12.2016 haben. Ihre Pflegestufe wird ohne Antrag in einen Pflegegrad umgewandelt. Mit dem neuen Pflegegrad bestimmen sich aber ihre einzelnen Leistungsansprüche. Relevant werden die o. g. Neuerungen aber für Betroffene, die einen Pflegegrad zum ersten Mal beantragen und für diejenigen, die eine Höherstufung verlangen. Bei Babys und Kindern unter 11 Jahren gibt es hier einiges zu beachten, insbesondere der Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Babys und Kindern.

7. Wie lauten Ihre Tipps, die Sie Eltern eines pflegebedürftigen Kindes mit auf den Weg geben würden?

Ruhe bewahren, Nachfragen und auch einmal eine Nacht darüber schlafen, um den besten Weg für sich zu finden. Informationen sammeln, dabei aber beachten, von wem die Informationen kommen. Sicherlich steht z. B. sehr viel im Internet und manche Tipps sind gut. Allerdings stimmt nicht alles, was man liest. Das filtern ist also wichtig. Andere betroffene Eltern sind oft ein guter Ansprechpartner, aber auch da sollte man schauen, was für einen selber in einer bestimmten Situation relevant ist. Wichtig ist immer, dass das eigene Kind im Vordergrund steht. Was tut meinem Kind gut? Was braucht mein Kind/unsere Familie?

8. Aus ihrer Erfahrung: Wie viel weiß der Durchschnittsbürger über seine Rechte? Sehen Sie da Schwierigkeiten?

Leider ist häufig festzustellen, dass es viele Wissenslücken zum Thema Pflegeversicherung gibt. Das fehlende Wissen hat vor allem finanzielle Folgen für die Pflege und die Pflegeplanung. Es wäre wünschenswert, wenn Pflegebedürftigkeit kein Tabuthema mehr wäre und Betroffene und Angehörige mehr über das Thema in der Öffentlichkeit reden würden. Dadurch kann es, wie z. B. beim Kinder Pflege Netzwerk e. V. in Berlin, zu einem regen Austausch von Informationen kommen.
Letztlich geht es aber nicht nur um Rechte. Viele Leute – besonders Ältere – schämen sich, wenn sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen (müssen). Oft sind es die Angehörigen, die den Anstoß dafür geben und der Betroffene selbst sieht sich eben nicht so. Es scheint einem Eingeständnis von Schwäche gleich zu kommen. Sie selber wollen das gar nicht und verhalten sich dann beim MDK-Begutachtungstermin auch dementsprechend. Das ist für beide Seiten frustrierend: zum einen für den Angehörigen, der die ganze Zeit schon Hilfe leistet und zum anderen für den Betroffenen selber, der sich dieser Begutachtung unterziehen muss und eigentlich nicht will.

9. Was wünschen Sie sich von der Gesellschaft im Umgang mit Familien, die ein bzw. mehrere pflegebedürftige Kinder haben?

Meist sind Familien mit pflegebedürftigen Kindern mehr bzw. anders gefordert und stoßen an ihre Grenzen – emotional, physisch, aber auch finanziell. Die Gesellschaft sollte einfach offener im Umgang mit Familien in „besonderen Lebensumständen“ sein. Denn so ist es einfach - ein pflegebedürftiges Kind ist „besonders“. Es wird meist sein Leben lang viel Aufmerksamkeit, Unterstützung und Hilfe von seiner Familie brauchen und damit ist die Familie auch besonders gefordert. Da ist eine solche Familie und im weitesten Sinne auch das betroffene Kind für ernstgemeintes „Unter-die-Arme-greifen“ dankbar. Oft hört man, was für einen Respekt andere vor den Eltern von einem pflegebedürftigen Kind haben, das hilft der Familie aber nicht.

Über die Autoren:

Dr. André Wieprecht, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter zu sozialrechtlichen Fragestellungen, und Annett Wieprecht-Kotzsch, Lehrerin, sind Eltern eines pflegebedürftigen Sohnes und immer wieder damit befasst, die beste Pflegesituation für ihr Kind zu schaffen. Ihr Wissen um die rechtlichen Grundlagen sowie ihre praktischen Erfahrungen im Umgang mit der Pflegekasse und sonstigen Leistungsträgern sind – mit vielen Praxistipps – in diesen Ratgeber eingeflossen.

Literaturempfehlung:

Praxisratgeber Pflegeversicherung
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