Internationaler Frauentag am 8. März – 100 Jahre Frauenwahlrecht

Seit Jahrhunderten streiten Frauen für ihre Rechte: gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Gleichstellung der Frau, bessere Arbeitsbedingungen. Dieser Kampf der Frauen wird jedes Jahr besonders gefeiert und bekräftigt und zwar am 8. März, dem Internationalen Frauentag.

Der Weltfrauentag entstand in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg als Initiative sozialistischer Organisationen im Kampf um die Gleichberechtigung, die Emanzipation von Arbeiterinnen, aber vor allem im Ringen um das Wahlrecht für Frauen.

Die Frauenrechtlerin Clara Zetkin schrieb im Jahr 1911: „Dieser Internationale Frauentag ist die wichtigste Kundgebung für das Frauenwahlrecht gewesen, welche die Geschichte der Bewegung für die Emanzipation des weiblichen Geschlechts bis heute verzeichnen kann.“

Erste Stimmabgabe im Jahr 1919

Nach einem langen Kampf um das Frauenwahlrecht war die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 die erste, an der Frauen sowohl als Wählerinnen als auch als Gewählte teilnahmen. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Am 19. Februar 1919 hielt schließlich die Sozialdemokratin Marie Juchaz als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung: „Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf […]“. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.

Doch bis zu diesem historischen Augenblick war es ein weiter Weg:

Die historischen Wurzeln des Frauenwahlrechts gehen bis auf die Französische Revolution von 1789 und ihre Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zurück. Die französische Frauenrechtlerin Olympe de Gouges forderte diese Gleichheit und Brüderlichkeit als eine der Ersten auch für Frauen ein und verfasste 1791 die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Zwei Jahre später bezahlte sie ihr Engagement für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen mit dem Leben, da sie eine Regierung ablehnte, die Frauenrechte nicht anerkannte.

Auch in Preußen stand das aktive Wahlrecht gemäß des geltenden Dreiklassenwahlrechts nur allen Männern nach Vollendung des 24. Lebensjahres zu. Frauen und Fürsorgeempfänger durften nicht wählen. Um die Jahrhundertwende begannen engagierte Frauen, für eine Veränderung dieser Verhältnisse zu kämpfen, auch die SPD setzte sich besonders für diesen Fortschritt ein. In einem gemeinsamen Schreiben an den Reichskanzler Max vom Baden forderten 58 deutsche Frauenorganisationen im Oktober 1918 das sofortige Stimmrecht für die Frauen.

Nachdem im November 1918 der endgültige Sturz der Monarchie durch den Matrosenaufstand in Kiel eingeleitet worden war und Philipp Scheidemann am 9. November die Republik ausgerufen hatte, stellte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 sein Regierungsprogramm vor. In dem Aufruf „An das deutsche Volk“ proklamierte der Rat unter anderem eine große Wahlrechtsreform, die auch das Frauenwahlrecht enthielt. Damit waren alle Frauen und Männer ab 20 Jahren gleichermaßen wahlberechtigt. Kurz darauf, am 30. November 1918, verankerte der Rat schließlich das aktive und passive Wahlrecht für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger im Reichswahlgesetz.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg