Seit 1. August 2016 gelten deutlich höhere Sätze für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Damit steht Auszubildenden in einer dualen Berufsausbildung sowie in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen künftig spürbar mehr Geld zur Verfügung.
Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen um ca. 7 Prozent. Die Bedarfe für Unterkunft werden sogar überproportional um bis zu 12 Prozent angehoben; damit soll gezielt gestiegenen Mietkosten Rechnung getragen werden.
Das wird sich deutlich in den Taschen der Auszubildenden bemerkbar machen. So steigt etwa der Höchstbedarf für den Lebensunterhalt einschließlich Unterkunft während einer Berufsausbildung von bisher 572 Euro auf 622 Euro. Hinzukommen können weitere Bedarfe etwa für Arbeitskleidung oder Fahrkosten. Angerechnet werden neben der Ausbildungsvergütung in der Regel die Einkommen von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern. Ausbildungsgeld erhalten junge Menschen mit Behinderung, die eine behindertenspezifische Ausbildung oder Berufsvorbereitung absolvieren.
Auch wer eine Einstiegsqualifizierung macht, kann in Zukunft mit mehr Geld rechnen. Agenturen für Arbeit und Jobcenter können Arbeitgebern künftig bis zu 231,- Euro zuschießen. Bisher lag das Limit hier bei 216 Euro.
Insgesamt stehen dafür jährlich 62 Millionen Euro mehr zur Verfügung, für den Rest des Jahres 2016 ein entsprechender Anteil.
Die bereits mit dem Fünfundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossenen Erhöhungen treten damit rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr in Kraft. Auch das BAföG wird entsprechend erhöht.
Quelle: Pressemitteilung BMAS
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem stets aktuellen Online-Dienst zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.