Hilfe für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der Praxis

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird das Ziel verfolgt, die Einwanderung nach Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten zu vereinfachen.

Diese Erleichterungen ergeben sich unter anderem daraus, dass die Einwanderung nicht mehr auf sog. Mangelberufe (Berufe, in denen es Engpässe gibt) beschränkt wird. Darüber hinaus entfällt die Vorrangprüfung (Prüfung, ob ein deutscher oder ein Arbeitnehmer aus einem EU-Land die offene Stelle besetzen kann). Diese Änderungen hinsichtlich des Aufenthaltsgesetzes treten am 1. Februar 2020 in Kraft.

Zusätzlich zu dem Gesetz hat die Bundesregierung zusammen mit der Wirtschaft am 16. Dezember 2019 eine Absichtserklärung zur Hilfe der Umsetzung der Fachkräfteanwerbung in der Praxis unterschrieben. Beide Unterzeichner wollen mit den ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln den leichteren Fachkräftezuzug ermöglichen. Die Hilfe bei dem Spracherwerb, der Wohnungssuche und bei Behördengängen wurde von den Wirtschaftsvertretern zugesagt. Gleichzeitig sagte die Bundesregierung zu, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu erleichtern und die Vergabe von Visa zu beschleunigen.

Durch eine am 16. Dezember 2019 veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird festgestellt, dass Deutschland hinsichtlich der Attraktivität für Fachkräfte auf Rang 12 von mehr als 30 Industriestaaten gelandet ist. Besonders gut abgeschnitten haben hier Australien, Schweden und die Schweiz. Deutschlands Platzierung hängt insbesondere mit den beruflichen Chancen für Akademiker zusammen. Abschlüsse aus nicht-EU Ländern werden häufig nicht vollständig anerkannt. Dies führt dazu, dass von Einwanderern häufig Tätigkeiten ausgeführt werden, welche nicht ihrem Abschluss entsprechen.

Quellen: www.tagesschau.de/wirtschaft/fachkraefte-127.html

www.oecd.org/berlin/presse/deutschland-fuer-auslaendische-akademiker-nur-maeig-attraktiv-16122019.htm