Die 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2023 aufgrund der Vermögensabgabe ein Defizit von rund 600 Millionen Euro verbucht.
Ursächlich hierfür ist, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes verpflichtet hat, 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro ihres Vermögens – im 1. Halbjahr waren dies rund 1,25 Milliarden Euro – an den Gesundheitsfonds abzuführen. Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 600 Millionen Euro im 1. Halbjahr erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich laut Bundesministerium für Gesundheit zum Ende des ersten Halbjahres auf 9,7 Milliarden Euro.
Den Einnahmen in Höhe von 151,1 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 151,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten wuchsen bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 1,1 Prozent um 4,6 Prozent. Der durchschnittlich von den gesetzlichen Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt seit Jahresbeginn 2023 bei 1,51 Prozent und damit unterhalb des für 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.
Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Die Innungskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 64 Millionen Euro und die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse einen Überschuss von 5 Millionen Euro. Defizite erzielten hingegen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (271 Millionen Euro), die Ersatzkassen (244 Millionen Euro), die Betriebskrankenkassen (111 Millionen Euro) sowie die Knappschaft (69 Millionen Euro).
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von 12,0 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr ein Defizit von 5,6 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich. So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen an die Krankenkassen. Ein Teil des Defizits resultiert allerdings aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu stabilisieren.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,9 Prozent. Verantwortlich für die gute Einnahmenentwicklung sind die zuletzt inflationsbedingt kräftigen Tariflohnsteigerungen. Auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde sowie der Abbau der Kurzarbeit wirken sich positiv aus. Vor diesem Hintergrund sei bis Ende 2023 mit einer abflachenden Veränderungsrate bei den Beitragseinnahmen zu rechnen, so der Bundesgesundheitsminister.
Mehr Infos und die gesamte Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.