Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien hat ein Gesetz zur Stärkung der Freiwilligendienste für 2026 angekündigt, das bürgerschaftliches Engagement in Deutschland nachhaltig fördern soll.
Zielsetzung des Gesetzes
Bundesministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die verschiedenen Freiwilligendienste rechtlich und organisatorisch stärkt. Ziel sei es, die Bereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen, sich gesellschaftlich zu engagieren – insbesondere im Bundesfreiwilligendienst, in Jugendfreiwilligendiensten sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Der Entwurf soll im engen Austausch mit den Bundesländern entwickelt werden.
Gesellschaftliche Resilienz und Engagement stärken
Prien betonte, dass nach der Aussetzung der Wehrpflicht viele junge Menschen Anstöße benötigten, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Das geplante Gesetz sei darauf ausgerichtet, die „Resilienz der Gesellschaft“ zu fördern und ein modernes Verständnis bürgerschaftlicher Verantwortung zu verankern.
Verknüpfung mit Zivildienst-Debatte
Obwohl derzeit keine Wehrpflicht gilt, soll der Rechtsrahmen für einen möglichen künftigen Zivildienst vorbereitet werden. Dazu gehört auch die engere Verzahnung mit freiwilligen sozialen Diensten, um ein kohärentes Konzept für gesellschaftliche Dienste zu schaffen.
Finanzierungsfragen und Verbändepositionen
Während das Gesetz gesellschaftliches Engagement fördern soll, äußern Experten und Verbände auch kritische Anmerkungen: Insbesondere die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung über Taschengeld-Niveaus und die Bereitstellung ausreichender Plätze bleibt umstritten. Ebenso wird gefordert, Freiwilligendienste nicht lediglich als „Nebenprodukt“ von Wehr- und Zivildienstdebatten zu begreifen, sondern als eigenständiges Engagementfeld zu stärken.
Politische Einbindung
Die Initiative ist eingebettet in breitere Reformdiskussionen zu Wehr- und Bürgerdiensten. Fachpolitische Ausschüsse im Bundestag werden voraussichtlich in den kommenden Monaten detaillierte Stellungnahmen einholen, bevor der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren beraten wird.